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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
	Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Frage 1: Wie viele #E-Autos sind in Berlin aktuell zugelassen?
	Frage 2: Wie hat sich die #Zulassungszahl in Vergleich
	zu den Jahren 2007 und 2012 verändert?
	Antworten zu 1 und 2.: Die aktuell vorliegende #Bestandsstatistik
	des Kraftfahrtbundesamt (KBA) bezieht
	sich auf den Stichtag 1.1.2016; aktuellere Daten liegen
	noch nicht vor. Für die Jahre 2007 und 2008 weist die
	KBA-Statistik keine Angaben zu Pkw mit #Elektroantrieb
	aus. Die Entwicklung des Bestands an Elektro-Pkw und
	an Hybrid-Pkw im Land Berlin („B-Kennzeichen“) von
	2009 bis 2016 ist jeweils zum Stichtag 1. Januar in nachfolgender
	Tabelle zusammengestellt.
	       Gesamtbestand Pkw Elektro-Pkw Hybrid-Pkw
	1.1.2009 1.088.221 22 1.503
	1.1.2010 1.105.732 29 1.989
	1.1.2011 1.120.360 93 2.545
	1.1.2012 1.135.704 165 3.222
	1.1.2013 1.149.520 328 4.278
	1.1.2014 1.154.106 657 5.662
	1.1.2015 1.165.215 849 7.035
	1.1.2016 1.178.417 1.445 8.400
	Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichender
	Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen
	der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in
	Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht.
	Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und
	Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur
	temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken
	– Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen,
	und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Vergleichbar
	werden auch zahlreiche in Berlin registrierte
	Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben.
	Frage 3: Wie viele Ladestationen für E-Autos in öffentlichen
	Räumen gibt es aktuell (nach Bezirken aufgeteilt)?
	Antwort zu 3: Gesicherte Angaben zum derzeitigen
	Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland
	in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
	Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen
	Sondernutzungsgenehmigungen werden von den
	bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt.
	Schätzungen gehen von rund 250 Ladesäulen auf öffentlichem
	Straßenland aus. Wechselstrom-Ladesäulen verfügen
	in der Regel über zwei Anschlussmöglichkeiten,
	Gleichstromladesäulen über drei. An Beleuchtungsmasten
	und sogenannten Wall-Boxen kann nur ein Anschluss
	vorgesehen werden.
	Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung
	für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen
	Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
	waren am 9. Februar 2017 auf öffentlichem
	Straßenland 147 Wechselstrom-Ladesäulen umgesetzt.
	Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den
	Bezirken.
	Bezirk
	Standorte
	beantragt
	Standorte
	angeordnet
	Standorte
	umgesetzt
	Mitte 32 29 21
	Friedrichshain-Kreuzberg 28 28 28
	Pankow 15 14 14
	Charlottenburg-Wilmersdorf 32 30 29
	Spandau 1 1 1
	Steglitz-Zehlendorf 7 7 7
	Tempelhof-Schöneberg 20 20 20
	Neukölln 17 16 16
	Treptow-Köpenick 4 4 4
	Marzahn-Hellersdorf 2 2 2
	Lichtenberg 4 4 4
	Reinickendorf 2 1 1
	Summe 163 155 147
	Ergänzend wurden bis zum 9. Februar 2017 in den
	Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln,
	Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf sechs Ladepunkte
	an Beleuchtungsmasten mit der berlinweit einheitlichen
	Authentifizierungstechnik realisiert.
	Auf öffentlich zugänglichen privaten Grund wurden
	bis zum 9. Februar 2017 zudem vier Gleichstrom-
	Schellladesäulen, fünf Wechselstrom-Ladesäulen sowie
	drei Wall-Boxen installiert.
	Rund 60 weitere Standorte für Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen
	sowie 20 für Ladeinfrastruktur an
	Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer
	Ladetechnik sind im Planungsstadium oder im Antragsund
	Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen-
	und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden;
	diese werden im Laufe der nächsten
	Monate realisiert.
	Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher
	allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die
	Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert
	mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen
	des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer
	speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin
	vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern
	eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds
	Berlin-Brandenburg (VBB) identisch ist
	und in diese integriert werden kann. Interoperabilität
	wurde als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung
	der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen
	Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche
	Anordnung der Beschilderung festgelegt.
	Frage 4: Wie viele Ladestationen gab es 2007 und
	2012?
	Antwort zu 4: Gesicherte Angaben zum Bestand an
	Ladeinfrastruktur in den Jahren 2007 und 2012 liegen der
	damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
	Klimaschutz nicht vor. Der früheste Hinweis ist eine
	Absichtserklärung zwischen der Senatsverwaltung für
	Stadtentwicklung und den Unternehmen RWE AG und
	Vattenfall AG über den Aufbau von Ladeinfrastruktur, die
	von April 2009 datiert. Es ist daher davon auszugehen,
	dass im Jahr 2007 in Berlin keine öffentlich zugängliche
	Ladeinfrastruktur verfügbar war.
	Frage 5: Wie viele E-Autos fahren für das Land Berlin
	und für welche Verwaltungen?
	Antwort zu 5: Aktuell werden im Fuhrpark des Landes
	Berlin fünf extern aufladbare Hybrid-Pkw eingesetzt.
	Angaben zu den bei den Senatsressorts genutzten Elektro-
	Pkw liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
	und Klimaschutz auf Grund der dezentralen Ressourcenverantwortung
	nicht vor.
	Darüber hinaus fahren bei der BVG 103 Fahrzeuge,
	bei den BWB 25 Fahrzeuge und bei der BSR 20 Fahrzeuge
	der PKW-Flotte rein elektrisch.
	Frage 6: Wie viele waren es 2007 und 2012?
	Antwort zu 6: Von ca. Mai 2007 durchgehend bis 1.
	Februar 2012 war ein Hybrid-Pkw im Fuhrpark Berlin im
	Landesverwaltungsamt im Einsatz.
	Frage 7: Wird (und wenn ja, wie) sichergestellt, dass
	die E-Autos in öffentlichen und privaten Besitz ausschließlich
	regenerativen Strom beziehen?
	Antwort zu 7: Die damaligen Senatsverwaltung für
	Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen des europaweiten
	Vergabeverfahrens für die Errichtung und den
	Betrieb von Ladeinfrastruktur im Land Berlin die Bedingung
	festgelegt, dass der für den Ladevorgang erforderliche
	Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese
	Stromqualität muss über einen zertifizierten Grünstrom-
	Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung
	entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 5 Nummer
	20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beim Herkunftsnachweisregister
	des Umweltbundesamtes entwertet werden.
	Diese Anforderung wurde erstmals in einem deutschen
	Vergabeverfahren für Ladeinfrastruktur gestellt.
	Frage 8: Welche Pläne mit welchem finanziellen Aufkommen
	plant das Land aktuell für die Förderung von EMobilität?
	Antwort zu 8: Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen
	der Vorjahre wurden Mittel bis zum
	Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung
	und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt (siehe
	Antwort zu Frage 3). Es besteht die Absicht, im Doppelhaushalt
	2018/2019 weitere Haushaltsmittel für die Förderung
	der kollektiven Elektromobilität, z.B. im Taxiverkehr
	einzusetzen.
	Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur
	hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner
	Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter
	(Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City
	Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie-
	und technologiepolitischen sowie die verkehrs-,
	klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen.
	Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt
	2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt
	2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt.
	Berlin, den 09. März 2017
	In Vertretung
	J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2017)