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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #E-Autos sind in Berlin aktuell zugelassen?
Frage 2: Wie hat sich die #Zulassungszahl in Vergleich
zu den Jahren 2007 und 2012 verändert?
Antworten zu 1 und 2.: Die aktuell vorliegende #Bestandsstatistik
des Kraftfahrtbundesamt (KBA) bezieht
sich auf den Stichtag 1.1.2016; aktuellere Daten liegen
noch nicht vor. Für die Jahre 2007 und 2008 weist die
KBA-Statistik keine Angaben zu Pkw mit #Elektroantrieb
aus. Die Entwicklung des Bestands an Elektro-Pkw und
an Hybrid-Pkw im Land Berlin („B-Kennzeichen“) von
2009 bis 2016 ist jeweils zum Stichtag 1. Januar in nachfolgender
Tabelle zusammengestellt.
Gesamtbestand Pkw Elektro-Pkw Hybrid-Pkw
1.1.2009 1.088.221 22 1.503
1.1.2010 1.105.732 29 1.989
1.1.2011 1.120.360 93 2.545
1.1.2012 1.135.704 165 3.222
1.1.2013 1.149.520 328 4.278
1.1.2014 1.154.106 657 5.662
1.1.2015 1.165.215 849 7.035
1.1.2016 1.178.417 1.445 8.400
Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichender
Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen
der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in
Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht.
Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und
Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur
temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken
– Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen,
und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Vergleichbar
werden auch zahlreiche in Berlin registrierte
Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben.
Frage 3: Wie viele Ladestationen für E-Autos in öffentlichen
Räumen gibt es aktuell (nach Bezirken aufgeteilt)?
Antwort zu 3: Gesicherte Angaben zum derzeitigen
Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland
in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen
Sondernutzungsgenehmigungen werden von den
bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt.
Schätzungen gehen von rund 250 Ladesäulen auf öffentlichem
Straßenland aus. Wechselstrom-Ladesäulen verfügen
in der Regel über zwei Anschlussmöglichkeiten,
Gleichstromladesäulen über drei. An Beleuchtungsmasten
und sogenannten Wall-Boxen kann nur ein Anschluss
vorgesehen werden.
Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen
Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
waren am 9. Februar 2017 auf öffentlichem
Straßenland 147 Wechselstrom-Ladesäulen umgesetzt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den
Bezirken.
Bezirk
Standorte
beantragt
Standorte
angeordnet
Standorte
umgesetzt
Mitte 32 29 21
Friedrichshain-Kreuzberg 28 28 28
Pankow 15 14 14
Charlottenburg-Wilmersdorf 32 30 29
Spandau 1 1 1
Steglitz-Zehlendorf 7 7 7
Tempelhof-Schöneberg 20 20 20
Neukölln 17 16 16
Treptow-Köpenick 4 4 4
Marzahn-Hellersdorf 2 2 2
Lichtenberg 4 4 4
Reinickendorf 2 1 1
Summe 163 155 147
Ergänzend wurden bis zum 9. Februar 2017 in den
Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln,
Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf sechs Ladepunkte
an Beleuchtungsmasten mit der berlinweit einheitlichen
Authentifizierungstechnik realisiert.
Auf öffentlich zugänglichen privaten Grund wurden
bis zum 9. Februar 2017 zudem vier Gleichstrom-
Schellladesäulen, fünf Wechselstrom-Ladesäulen sowie
drei Wall-Boxen installiert.
Rund 60 weitere Standorte für Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen
sowie 20 für Ladeinfrastruktur an
Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer
Ladetechnik sind im Planungsstadium oder im Antragsund
Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen-
und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden;
diese werden im Laufe der nächsten
Monate realisiert.
Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher
allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die
Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert
mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen
des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer
speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin
vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern
eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds
Berlin-Brandenburg (VBB) identisch ist
und in diese integriert werden kann. Interoperabilität
wurde als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung
der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen
Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche
Anordnung der Beschilderung festgelegt.
Frage 4: Wie viele Ladestationen gab es 2007 und
2012?
Antwort zu 4: Gesicherte Angaben zum Bestand an
Ladeinfrastruktur in den Jahren 2007 und 2012 liegen der
damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz nicht vor. Der früheste Hinweis ist eine
Absichtserklärung zwischen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und den Unternehmen RWE AG und
Vattenfall AG über den Aufbau von Ladeinfrastruktur, die
von April 2009 datiert. Es ist daher davon auszugehen,
dass im Jahr 2007 in Berlin keine öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur verfügbar war.
Frage 5: Wie viele E-Autos fahren für das Land Berlin
und für welche Verwaltungen?
Antwort zu 5: Aktuell werden im Fuhrpark des Landes
Berlin fünf extern aufladbare Hybrid-Pkw eingesetzt.
Angaben zu den bei den Senatsressorts genutzten Elektro-
Pkw liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz auf Grund der dezentralen Ressourcenverantwortung
nicht vor.
Darüber hinaus fahren bei der BVG 103 Fahrzeuge,
bei den BWB 25 Fahrzeuge und bei der BSR 20 Fahrzeuge
der PKW-Flotte rein elektrisch.
Frage 6: Wie viele waren es 2007 und 2012?
Antwort zu 6: Von ca. Mai 2007 durchgehend bis 1.
Februar 2012 war ein Hybrid-Pkw im Fuhrpark Berlin im
Landesverwaltungsamt im Einsatz.
Frage 7: Wird (und wenn ja, wie) sichergestellt, dass
die E-Autos in öffentlichen und privaten Besitz ausschließlich
regenerativen Strom beziehen?
Antwort zu 7: Die damaligen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen des europaweiten
Vergabeverfahrens für die Errichtung und den
Betrieb von Ladeinfrastruktur im Land Berlin die Bedingung
festgelegt, dass der für den Ladevorgang erforderliche
Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese
Stromqualität muss über einen zertifizierten Grünstrom-
Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung
entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 5 Nummer
20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beim Herkunftsnachweisregister
des Umweltbundesamtes entwertet werden.
Diese Anforderung wurde erstmals in einem deutschen
Vergabeverfahren für Ladeinfrastruktur gestellt.
Frage 8: Welche Pläne mit welchem finanziellen Aufkommen
plant das Land aktuell für die Förderung von EMobilität?
Antwort zu 8: Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen
der Vorjahre wurden Mittel bis zum
Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung
und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt (siehe
Antwort zu Frage 3). Es besteht die Absicht, im Doppelhaushalt
2018/2019 weitere Haushaltsmittel für die Förderung
der kollektiven Elektromobilität, z.B. im Taxiverkehr
einzusetzen.
Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur
hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner
Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter
(Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City
Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie-
und technologiepolitischen sowie die verkehrs-,
klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen.
Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt
2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt
2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt.
Berlin, den 09. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2017)