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Seit dem 1.1.2008 haben das Land #Berlin und die #BVG die Ausgestaltung, die Qualitätsstandards und Finanzierung des #Verkehrsangebots von #U-Bahn, #Tram und #Bus erstmals auf Basis einer langfristigen vertraglichen Vereinbarung geregelt. Seither bestellt Berlin jährlich das fahrplanmäßige Angebot bei der BVG und der Vertrag legt fest, wie die BVG im Gegenzug ihre vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach festgelegten Parametern gegenüber dem Land abrechnen kann. Aufgrund der langen Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2020 haben die Vertragspartner von Anfang an vereinbart, dass es bereits nach den ersten Jahren eine Revision der Vertragsinhalte geben soll, um flexibel auf Anpassungsbedarf aus der täglichen Vertragspraxis reagieren zu können. Beide Seiten haben dazu Revisionsthemen angemeldet und Zahlen, Fakten und Kosten benannt, die dann gemeinsam geprüft und verhandelt wurden. Im Ergebnis haben das Land Berlin und die BVG einen für beide Seiten fairen Kompromiss gefunden. So z.B. bei der Abrechnung der Leistungen und bei der Vereinfachung der Abläufe der Fahrplanbestellung. Schwierigstes Thema war allerdings erwartungsgemäß die Verständigung über finanzielle Vertragsanpassungen. Hauptrevisionsziel der BVG war eine Erhöhung der im Jahr 2007 vereinbarten Ausgleichszahlungen, die das Land an die BVG zahlt. Der Senat konnte der Forderung der BVG nur teilweise entsprechen, da die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung der BVG mit deutlich steigenden Fahrgasteinnahmen und erfolgreichen internen Sparanstrengungen eine Erhöhung nicht gerechtfertigt hätte. Der Senat hat aber insbesondere Mehrleistungen im Bereich Sicherheit sowie Mehraufwendungen insbesondere durch gestiegene technische und gesetzliche Anforderungen bei der Infrastruktur anerkannt. Im Ergebnis erhält die BVG daher ab dem Jahr 2014 jährlich um 17,5 Mio. € höhere Ausgleichszahlungen. Um aber auch dem bereits heute spürbaren Bedarf an Mehrleistungen für die aktuell steigende Fahrgastnachfrage und die künftig noch wachsende Stadt gerecht zu werden, hat das Abgeordnetenhaus weitere 4 bzw. 7,5 Mio. € für die Jahre 2014/15 für die zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen bei der BVG bewilligt. Senator Michael Müller: „Der Verkehrsvertrag hat sich bewährt. Er sichert den Einfluss der öffentlichen Hand auf die Daseinsvorsorge im Nachverkehr, gewährleistet eine transparente Finanzierung und gibt der BVG langfristige Planungssicherheit. Ich freue mich daher sehr, dass es uns gelungen ist, die mit diesem Vertrag vereinbarten Prozesse im Rahmen der Verhandlungen praktikabel weiterzuentwickeln. Auf der Basis des Abgeordnetenhausbeschlusses war es möglich, dass wir nun bei der BVG AöR in Zukunft auch wieder mehr Leistungen bestellen können. Dieses ist vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt inzwischen auch dringend nötig. Ohne einen solchen Leistungsaufwuchs könnten weder neue Wohn- und Gewerbegebiete adäquat erschlossen werden, noch könnte bei Kapazitätsengpässen bei den starken Linien im Bestandsverkehr eine Entlastung durch Mehrleistung geboten werden.“ Dr. Sigrid Evelyn Nikutta : „Ich bin sehr froh, dass wir die erste Revision des Verkehrsvertrages erfolgreich abgeschlossen haben. Wichtige Lösungen und gute Kompromisse wurden gefunden, und es wurde eine solide Basis sowohl für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes in einer wachsenden Stadt als auch für die Sicherung der Leistungsfähigkeit der BVG geschaffen. Ich denke, es ist uns gelungen, den Wert und die Wertigkeit unserer Leistungen auf der gesamten Bandbreite darzustellen. Der gefundene Kompromiss geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt für Berlin und die BVG viel zu tun. Zuverlässiger öffentlicher Nahverkehr setzt Werkstätten, Fahrzeuge und gut gepflegte Infrastruktur voraus. Die Kolleginnen und Kollegen der BVG haben mit ihrem langfristig moderaten Tarifvertrag ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Beschäftigten der BVG leisten Herausragendes und sorgen jeden Tag rund um die Uhr dafür dass Berlin auch weiterhin einen herausragenden öffentlichen Nahverkehr hat.“ Die nächste Vertragsrevision ist für 2016 vorgesehen. (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 17.12.13).