Straßenverkehr: Stahlstützen Westendbrücke und Ertüchtigung anderer Brücken aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die in der Auftragsverwaltung Berlins liegen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die #Westendbrücke, also das #Abstützen und/oder stabilisieren durch #Stahlträger
usw. „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 1:
Die Brücke über die #Albrechtstraße im Zuge der BAB #A103 soll ebenfalls eine
#Behelfsabstützung erhalten.
Frage 2:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die im Eigentum Berlins stehen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die Westendbrücke „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden
sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 2:
Nein.
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Frage 3:
Wie viele Brücken konkret sind im Eigentum Berlins, wie viele liegen in der Auftragsverwaltung Berlins und
wie viele liegen in der Verwaltung anderer Beteiligter und welche anderen Beteiligten sind dies?
Antwort zu 3:
Es befinden sich 833 Brücken im Eigentum Berlins, zusätzlich werden 258 Brücken durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Auftrag des Bundes
verwaltet. In der Verwaltung der BVG AöR liegen insgesamt 76 Brücken, davon sind 11
Straßenbahn-Brücken und 65 Brücken im U-Bahnnetz. 48 Brücken befinden sich in der
Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Vom
angefragten Unterhaltungslastträger DB Netz AG lagen innerhalb der gesetzten Frist keine
Angaben vor.
Zu in nicht öffentlichen Bereichen befindlichen Brücken, wie Werksgeländen oder auf
privaten Grundstücken können seitens des Senates keine Aussagen getätigt werden.
Frage 4:
Welche Brücken in Berlin stehen weder im Eigentum Berlins noch liegen in der Auftragsverwaltung von
Berlin? (Bitte auflisten mit Nennung der Brücken und dem jeweiligen Eigentümer bzw. der jeweilig
zuständigen Behörde, Institution o.ä.).
Antwort zu 4:
Seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurden die
nachfolgenden Brücken benannt:
Tegeler Brücke
Mäckeritzbrücke
Nördliche Seestraßenbrücke (WSV)
Britzer-Allee-Brücke (USTH)
Baumschulenbrücke
Südostalleebrücke
Kiefholzbrücke
Marggraffbrücke
Hubertusbrücke
Alsenbrücke
Wannseebrücke
Freiarchenwehrbrücke Spandau
Zitadellenwehrbrücke Spandau
Nördliche Freiarchenbrücke
Südl. Fußgängerbrücke Unterschleuse
Nonnendammbrücke
Wehrbrücke Charlottenburg
Böckmannbrücke
Nathanbrücke
Knesebeckbrücke
Emil-Schulz-Brücke
Bäkebrücke
Krahmersteg
Prinzregent-Ludwig-Brücke
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Hannemannbrücke
Siemensbrücke
Edenkobener Steg
Sieversbrücke
Teubertbrücke
Techowbrücke
Germelmannbrücke
Stubenrauchbrücke (Teil B)
Colditzbrücke
Eisenbahnbrücke NME
Mussehlbrücke
Wilhelm-Borgmann-Brücke
Britzer Brücke
Rungiusbrücke
Buschkrugbrücke
Neue Späthbrücke
Späthbrücke
Ernst-Keller-Brücke
Massantebrücke
Altglienicker Brücke
Altglienicker Brücke (Behelfsbr.-USTH)
Stelling-Janitzky-Brücke
Grünauer Brücke
Südliche Seestraßenbrücke
Frage 5:
Wie ist der genaue Ablauf zwischen Berlin und dem jeweiligen Eigentümer, wenn Brücken, die in der
Auftragsverwaltung Berlins liegen, schadensbedingt saniert oder kurzfristig „ertüchtigt“ werden müssen?
Antwort zu 5:
Berlin ist im Rahmen der Auftragsverwaltung auf Basis des Grundgesetzes Art. 85 auch
für die Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen bis zum 31.12.2020 zuständig und
handelt dabei eigenverantwortlich. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz plant und führt die Baumaßmahmen im Auftrag des Bundes aus. Die
Baukosten werden über den Bundeshaushalt finanziert. Große Instandsetzungen oder
Ersatzneubauten sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur
Genehmigung vorzulegen.
Frage 6:
In wie weit hat das Land Berlin Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit oder die vorzunehmende
Verkehrsertüchtigung von Brücken, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen?
Antwort zu 6:
Einfluss auf den baulichen Zustand fremder Brücken hat das Land Berlin nicht.
Das Land kann hier nur mit seinen Ordnungsbehörden und der Polizei gemäß dem
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin
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(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) tätig werden, um eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Berlin, den 05.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Am Steglitzer Kreisel Stadtautobahn mit Baufehlern bekommt Stützkorsett – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/am-steglitzer-kreisel-stadtautobahn-mit-baufehlern-bekommt-stuetzkorsett-29497392?dmcid=nl_20180117_29497392

Berlin – Beton, Stahl, Asphalt: Auf den ersten Blick sieht das Bauwerk stabil aus. Aber der Eindruck trügt. Damit die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße am Steglitzer Kreisel die nächsten Jahre durchhält, braucht sie ein stählernes #Stützkorsett. Schon seit geraumer Zeit ist davon die Rede, in diesem Jahr soll der Unterbau nun in Angriff genommen werden. „Ziel ist es, mit der Ausführung der #Behelfsabstützung 2018 zu beginnen“, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).
Wer auf der #A103 unterwegs ist, der merkt bereits, dass die Brücke über die Albrechtstraße nicht mehr gut in Schuss ist. Lastwagen dürfen dort nicht überholen, für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr ist der Autobahnabschnitt gesperrt.
„Ich finde es nicht verwunderlich, dass an dieser Brücke etwas gemacht werden muss“, sagte Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). „Zahlreiche Bauten von damals kommen in die Jahre.“
In den Sechzigern und Siebzigern wurden in Berlin viele Kilometer Autobahn gebaut. In dieser Zeit entstand auch der Südteil der jetzigen A103, der an der Ausfahrt Schloßstraße/Wolfensteindamm endet. Die Schnellstraße im Südwesten wurde 1968 eröffnet – in dem Jahr, als nicht weit davon entfernt an der Freien Universität die Studentenproteste heftiger wurden.
Busse als Konkurrenz zur S-Bahn
Auch der Bau der heutigen A103 führte zu Protesten – als erstes #Stadtautobahnprojekt im Westen der Stadt. Anlass war, dass für die #Autotrasse und den benachbarten Hochhauskomplex Steglitzer Kreisel viele Häuser abgerissen wurden.
Anfangs sollte die #Westtangente bis in den Norden nach Wedding führen. Doch länger als 3,7 Kilometer wurde die A103 nicht – am Schöneberger Kreuz ist Schluss. Dafür sorgte unter anderem die #Bürgerinitiative Westtangente, einer der ersten Verbände dieser Art …

Straßenverkehr: Lärmschutz an der A100, A103, A111, A114, A115 Autobahnen in Berlin sollen leiser werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/laermschutz-an-der-a100-a103-a111-a114-a115-autobahnen-in-berlin-sollen-leiser-werden/11278994.html Viele Menschen klagen über den #Krach, dabei gibt es #Lärmschutzwände und #Flüsterasphalt. Doch das kostet. Eine Liste zeigt nun, wo es leiser werden kann – und wie. Krach, Krach, Krach von der #Autobahn. An den in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Abschnitten der Stadtautobahn ist es laut, weil damals Lärmschutz noch ein Fremdwort war. Jetzt soll nachgebessert werden. Die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten schalltechnischen Untersuchungen sind nach Angaben der Verwaltung abgeschlossen. Demnach sind für weitere Bereiche sogenannte aktive Lärmschutzmaßnahmen „denkbar“. Dazu gehören Lärmschutzwände, aber auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge, „Flüsterasphalt“ genannt. Passiver Lärmschutz wird durch den Einbau von Schallschutzfenstern erreicht. Vorrang hat dabei der aktive Schutz. Dieser war bereits auf der #A100 zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Tempelhofer Damm sowie für die #A103 (Westtangente) festgesetzt worden. „Denkbar“ ist er nun auch auf der A 100 zwischen Seestraße und Kaiserdamm sowie …

Straßenverkehr: Brückenneubau Albrechtstraße / A103, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welches Ausmaß haben die #Schäden an der in der Dr. 17/13171 als neubaubedürftig eingestuften #Brücke der #A103 über die #Albrechtstraße in #Steglitz? Antwort zu 1: Die Einschätzung des Schadensausmaßes basiert auf den Ergebnissen der regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen und der Bewertung der verwendeten Baumaterialien für die Bestandskonstruktion. Für das in den 60er Jahren erstellte Bauwerk wurde ein spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut, der eine herabgesetzte Dauerhaftigkeit aufweist und zu Korrosion neigt. Entsprechend der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Handlungsanweisung sind betroffene Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen, da eine Instandsetzung/ Ertüchtigung nicht möglich ist. Frage 2: Bestehen Gefahren für Personen und Sachen durch die Mängel an der Brücke? Wenn ja, wie begegnet der Senat diesen Gefahren? Antwort zu 2: Das Bauwerk wurde gemäß des eingeführten Regelwerks des BMVI untersucht und wird mittels Sonderprüfungen vor Ort überwacht. Das Bauwerk ist für Schwerlasttransporte gesperrt, ein Überholverbot für LKW ist auf der Bundesautobahn (BAB) A 103 angeordnet. Da ein Fortschreiten des Korrosionsprozesses der Spannglieder nicht ausgeschlossen werden kann, wird im folgenden Jahr eine Tragwerksergänzung aus Stahl unter die Brücke gebaut, um weiterhin die Sicherheit auch bis zum Ersatzneubau gewährleisten zu können. Frage 3: Wann werden die Baumaßnahmen zum Neubau der Brücke beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für den Neubau der Brücke sein? Frage 5: Zu welchen Verkehrseinschränkungen wird es während der Bauzeit kommen? Frage 6: Zu welchen Einschränkungen des ÖPNV wird es während der Bauzeit kommen? Frage 7: Zu welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung in den umliegenden Straßen – insb. der Schloßstraße – wird es kommen? Frage 8: Ist mit einer Belastung des Gewerbebetriebes in der Schloßstraße durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu rechnen? Frage 9: Zu welchen Belastungen für den Gewerbebetrieb am S-Bahnhof Rathaus Steglitz und im Bereich Albrechtstr. wird es durch die Baumaßnahmen kommen? Frage 10: Mit welcher Unterstützung bzw. welchen Ausgleichsmaßnahmen können die Gewerbetreibenden rechnen? Antwort zu 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10: Fragen hinsichtlich der Kosten, Dauer, verkehrlicher Einschränkungen und sonstiger Auswirkungen können erst nach dem Erreichen einer gewissen Planreife beantwortet werden. Die Beauftragung erster Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Variantenuntensuchungen wird in 2015 angestrebt. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)