U-Bahn: Versprechen des Regierenden Bürgermeisters zum U-Bahn Normal-Fahrplan, aus Senat

16.01.2025

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Regierende Bürgermeister seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 20647 auf den Weg gebracht, um sein Versprechen zu gewährleisten, dass die -Bahn ab Anfang 2025 wieder im #Normal-Fahrplan fahren wird?
  • Was wird der Regierende Bürgermeister persönlich dafür unternehmen, dass dieses Versprechen nicht gebrochen wird?
  • Was wird der Regierende Bürgermeister persönlich tun, sollte sein Versprechen dennoch gebrochen werden?

Zu 1. – 3.:

Der Regierende Bürgermeister ist weiterhin in einem sehr intensiven Austausch mit den für die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) zuständigen Senatsmitgliedern sowie mit der Führung der BVG.

Ziel dieser Gespräche – und auch gemeinsames Ziel aller Beteiligten – ist und bleibt es, ein stabiles Mobilitätangebot für alle Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten und die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen.

Der Regierende Bürgermeister ist überzeugt, dass die Führung der BVG alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um ein insgesamt #zuverlässiges Angebot bei U-Bahn, #Straßenbahn und #Bus zu realisieren.

  • Wie gewährleistet der Senat, dass die BVG ab 2025 wieder die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung anbietet, wenn gleichzeitig 100 Mio. im entsprechenden Titel 0730 54045 gesperrt sind und damit die Erwartung verbunden ist, die Minderleistungen der BVG fortzuschreiben und noch darüber hinaus Einsparungen vorzunehmen?

Zu 4.:

Bisherige #Angebotskürzungen bei der BVG waren nicht auf das Fehlen finanzieller Mittel zurückzuführen, sondern begründen sich im Wesentlichen durch das fehlende Fahrpersonal und hohe Krankenstände, bei der U-Bahn zudem durch die Verzögerungen beim Austausch der Altfahrzeuge. Die notwendige Konsolidierungsphase hat das Ziel, darauf aufbauend künftig wieder wachsen zu können. Das Land finanziert in 2025 die in diesem Jahr aus betrieblichen Gründen mögliche Verkehrsleistung.

Das Ziel ist es, im Doppelhaushalt 2026/ 2027 die für die notwendige Verkehrsleistung erforderlichen Mittel abzusichern.

  • Kann der Senat weitere Angebotskürzungen bei der BVG ausschließen, wenn aufgrund des zu erwartenden Tarifabschlusses bei der BVG erhebliche Mehrkosten entstehen, ohne dass diese Mehrkosten durch erhöhte Zuschüsse des Landes Berlin abgedeckt werden?

Zu 5.:

Die Steigerung des Personalaufwandes wurde auf Wunsch der BVG allein durch eine pauschale, jährliche Steigerung berücksichtigt.

Der Vertrag sieht in diesem Zusammenhang keine #Leistungsanpassung vor.

Berlin, den 16. Januar 2025

Der Regierende Bürgermeister In Vertretung

Florian Graf

Chef der Senatskanzlei

www.berlin.de