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Frage 1:
Welche Fortschritte sind für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf seit
Beantwortung der Anfrage 18/19 039 erzielt worden und wie ist der Stand des Projektes?
Frage 3
Gibt es konkretere Aussagen zu einem Zeitplan und möglichen Kapazitäten eines Fahrradparkhauses?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fortschritte für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf
sind eng verknüpft mit der Verfügbarkeit von geeigneten Fläche am S-Bahnhof Mahlsdorf.
Nach derzeitigem Kenntnisstand steht mittelfristig für die Errichtung eines
Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf keine geeignete Fläche zur Verfügung. Da
nach derzeitigem Kenntnisstand mittelfristig keine geeignete Fläche zur Verfügung steht,
sind auch keine konkreten Aussagen zu einem Zeitplan und den möglichen Kapazitäten
für ein Fahrradparkhaus möglich.
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Frage 2:
Welche konkreten Verhandlungen mit den Eigentümern der potenziell geeigneten Flächen wurden in dieser
Zeit geführt?
Antwort zu 2:
In der Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken für den S-Bahnhof Mahlsdorf
wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses drei Potenzialflächen im direkten bzw.
mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs ermittelt. Bei zwei Potenzialflächen handelte es sich
um Grundstücke in der Wodanstraße, die wegen eines genehmigten
Wohnungsbauvorhabens nicht mehr verfügbar sind.
Als dritte Potenzialfläche wurde das Grundstück auf der derzeitigen Wendeschleife der
Straßenbahn identifiziert, das sich im Eigentum des Landes Berlin bzw. des Bezirkes
Marzahn-Hellersdorf befindet. Da es sich bei diesem Grundstück um ein landes- bzw.
bezirkseigenes Grundstück handelt, sind Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer
nicht erforderlich.
Frage 4
Wie viele Fahrradparkhäuser werden derzeit in Berlin durch den Senat geplant und realisiert und wo sollen
diese entstehen?
Antwort zu 4:
Derzeit plant das Land Berlin ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Ostkreuz, dass auf dem
Nord-West-Quadranten errichtet werden soll. Weitere Standorte sind in Planung.
Frage 5:
Seit wann lagen dem Senat Anfragen und entsprechende Angebote für die Realisierung zu gesicherten
Fahrradabstellanlagen am S+U- Bhf. Elsterwerdaer Platz und S-Bhf. Marzahn übermittelt durch das
Bezirksamt vor?
Antwort zu 5:
Seit dem IV. Quartal 2018 liegen bzw. liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Anfragen bzw. ein Antrag auf Finanzierung aus Kapitel 0730 Titel 52108 für
gesicherte Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz und S-Bahnhof
Marzahn vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vor.
Frage 6:
Wie wird die Auslastung der Abstellanlagen am S+U-Bhf. Elsterwerdaer Platz beurteilt?
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Antwort zu 6:
Die Auslastung der Fahrradabstellanlagen am S+U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wird
derzeit im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse überprüft. Nach Vorliegen der
Ergebnisse kann die Auslastung der Fahrradabstellanlagen abschließend beurteilt werden.
Frage 7:
Aus welchen Gründen wurde, trotz dieser Überauslastung ein Nachweis des Bedarfes für zusätzliche
gesicherte Abstellanlagen am U-Bhf. Elsterwerdaer Platz gefordert?
Antworten zu 7:
Derzeit wird im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse der Bestand auch der
Bedarf für gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 am U-Bahnhof
Elsterwerdaer Platz ermittelt. Ein über die Standort- und Potentialanalyse hinausgehender
Nachweis für den Bedarf an gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 wird von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht gefordert.
Frage 8:
Welche Mittel wurden seither zu welchem Zeitpunkt für die Errichtung der Anlagen am Elsterwerdaer Platz
und am S-Bhf. Marzahn zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Fahrradabstellanlage am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wurde durch die BVG
errichtet und hat nach Auskunft der BVG rund 10.000 Euro gekostet.“
Frage 9:
Wie ist der Stand der Planungen für eine Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“?
Antwort zu 9:
Für die Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“ wird derzeit eine
Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet. Im ersten Schritt wurden mögliche
Trassenvarianten untersucht, die Ergebnisse werden am 9.12.2019 in einer Informations-
& Dialogveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert und
weitere Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Daran anschließend
werden konkrete Führungsvarianten innerhalb der Trassenvarianten untersucht und die
Machbarkeitsuntersuchung im 2. Quartal 2020 abgeschlossen.
Frage 10:
Welches Potenzial wird dieser Verbindung beigemessen?
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Antwort zu 10:
Dieser Radschnellverbindung wird ein hohes Potenzial beigemessen. Eine
Trassenführung entlang der Straße des 17. Juni, Unter den Linden, Karl-Liebknecht-
Straße würde circa 260.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze
anbinden. Eine weiter südlich geführte Trasse über die Tiergartenstraße, Hannah-Arendt-
Straße, Französische Straße weist ein Potenzial von rund 300.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Arbeitsplätzen auf.
Frage 11:
Wann kann diese Verbindung frühestmöglich realisiert werden?
Antwort zu 11:
Nach § 22 des Berliner Straßengesetzes dürfen Radschnellverbindungen nur dann gebaut
werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Nach Fertigstellung der
Machbarkeitsuntersuchung schließen zeitnah die vorbereitenden Tätigkeiten und
Planungen für das Planfeststellungsverfahren an. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2023
zu rechnen.
Frage 12:
Welche Auswirkungen hat die Planung auf die derzeit laufenden Abstimmungen und Planungen zur
Sanierung der Marzahner Brücken?
Antworten zu 12:
Die Planungen für die Marzahner Brücken, die von der Tiefbau-Abteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betreut werden, sind den
beauftragten Planungsbüros für die Radschnellverbindung in diesem Bereich bekannt und
werden in der Machbarkeitsuntersuchung berücksichtigt. Die Untersuchung möglicher
Trassenvarianten in diesem Abschnitt (Landsberger Allee – Landesgrenze zu Märkisch-
Oderland) wird im 1. Quartal 2020 abgeschlossen sein, sodass dann die ersten
Ergebnisse mit den bisherigen Planungen abgestimmt werden können.
Berlin, den 17.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz