Tarife: Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele gültige „neue #Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben?

Antwort zu 1:

Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrs­ unternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber  noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe #BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf  die  Berliner  Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von  diesen  beiden  Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen:

Anzahl #BVG -Bahn Gesamt
Bestand Abonnement  Schülerticket Berlin AB z.

1. 7.2019

64.027 17.402 81.429
Aufwuchs zum 1.8.2019 +137.694 +2.539 +140.233
Aufwuchs zum 1.9.2019 +59.907 +1.989 +61.896
Aufwuchs zum 1.10.2019 +48.270 +596 +48.866
Bestand zum 1.10.2019 309.898 22.526 332.424

Ausgehend von einer Zahl von  360.031  grundsätzlich  bezugsberechtigten  Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbilden­ den Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%.

Frage 2:

Was genau ist eine ,,#fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden?

Antwort zu 2:

Der Begriff „#VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgege­ benen, elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeich­ nung wird allen Verkehrsunternehmen  im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben.

Die VBB-fahrCard wurde  2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der  Wahl  dieser  Bezeichnung  lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Frage 3:

Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum

01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils?

Antwort zu 3:

Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere  Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-lnhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement  und  als  Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus.

Angebote für Schüler in Berlin AB:

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte Geschwister- Monatskarte Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT)
Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis   Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis
1.1.2014 bis

31.12.2014

BARS      265 €/J.

(22,08 €/M.)

BART      163 €/J.

13,58 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

28,50 €/M.

BAT

17,30 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2015 bis

31.12.2015

BARS      270 €/J.

(22,50 €/M.)

BART      166 €/J.

13,83 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,00 €/M.

BAT

17,50 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2016 bis

31.7.2018

BARS      275 €/J.

(22,92 €/M.)

BART      170 €/J.

14,17 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,50 €/M.

BAT

18,00 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.8.2018 bis

31.7.2019

BARA      204 €/J.

(17,00 €/M.)

entfällt BARS2         0 €/J.

(o,oo €/M.)

  BAA

21,80 €/M.

entfällt BAS2

0,00 €/M.

seit 1.8.2019 BARA           0 €/J.

(o,oo €/M.)

 

 

entfällt            entfällt z. 31.12.

entfällt                    entfällt           entfällt z. 31.12.

Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot.

Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der  testierten   Meldungen  der  Verkehrsunternehmen              an  den  Verkehrsverbund     Berlin­ Brandenburg      (VBB).    Die   Anzahl     der    Jahreswerte    wird     rechnerisch     ermittelt.     Die gemeldeten  Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen  Fahrpreis des Tickets.  Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen,  dass die Zahlen der Abonnements  Uährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden  können.  Fahrausweise für  Schülerinnen  und Schüler  im Tarifbereich AB wurden im  VBB  in  den  Jahren  2010-2018  ausgegeben  durch  folgende  Verkehrsunternehmen: BVG,  S-Bahn,  DB Regio,  ODEG,  NEB,  Hans,  PEG,  OLA,  BBG,  BOS,  HVG,  OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF.

Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und  Schüler  in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets:

  Schülerticket

im Abonnement

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte (Monatszahlen) Geschwister- Monatskarte (Monatszahlen) Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) (Monatszahlen)
2018 73.571 8.993 4.404   592.833 58.650 373.334
2017 55.781 14.966 7.472   536.536 112.456 631.161
2016 53.993 14.556 6.704   594.094 135.038 540.478
2015 52.415 14.133 5.983   630.286 156.696 403.350
2014 49.992 13.425 5.596   646.021 168.138 346.038
2013 48.620 13.251 5.433   666.705 186.438 297.744
2012 47.501 13.475 4.810   711.646 214.012 169.372
2011 47.134 13.529 741   812.179 272.324 31.342
2010 44.113 12.535   883.348 288.996

Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als

„Schüler-Fahrausweis“  unter teilweiser  oder vollständiger  Bezuschussung  des jeweiligen

Schulbedarfsträgers  ausgegeben  (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten  AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement).

Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen  vor,  aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar  aussagekräftigen Angaben.

Frage 4:

Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel?

Antwort zu 4:

Sofern ein Verkehrsunternehmen  einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  geschlossen  hat,  wird  ein  Ausgleich  an  dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die  Finanzmittel  für   das   Schülerticket          Berlin  AB   sind   über  den   Nachtragshaushalt 2018/2019  im Kapitel  1330, Titel 68213 etatisiert.  Für den Zeitraum vom 01.08.2019  bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung.  Diese werden von der für  das Kapitel 1330   zuständigen                  Senatsverwaltung      für    Wirtschaft,     Energie     und    Betriebe     an   die Senatsverwaltung  für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  im  Wege  der  auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt.

Frage 5:

Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben?

Antwort zu 5:

Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen  ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung.

Frage 6:

Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der

„erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet?

Antwort zu 6:

Die  Ausgleichszahlung     soll,  um  möglichst  schnell  eine  hohe  Marktdurchdringung  zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für

  • die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement),
  • die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung  beim Schülerticket  Berlin AB ab 08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80  Euro/Monat)  gewährt wurde,
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem  Bildungs-   und   Teilhabepaket   ab    8.2018    (Entfall    der    Zuzahlung    von 15 Euro/Monat) und
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden.

Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichs­ vereinbarung ein.

Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden  Erlöse für das bisherige Schulklassenticket.

Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden.

Frage 7:

Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt?

Antwort zu 7:

 

Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus ver­ trieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen  Fahrgast­ zählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung.  Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt.

 

 

Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung

l n g m a r    S t r e e s e Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz