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Frage 1:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz wurden jeweils in den Jahren
2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße, Begründung für
Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 2:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 4:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz sind aktuell aus welchen
Gründen offen?
Antwort zu 1, 2 und 4:
Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen im untergeordneten Straßennetz obliegt
nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer
22b) den Bezirksämtern. Die von den einzelnen Bezirksämtern in der Beantwortung der
Fragestellung in eigener Verantwortung übermittelten Daten zu beantragten Tempo 30-
2
Strecken im Nebenstraßennetz sowie einer Ausweitung von Tempo 30-Zonen sind in der
nachstehenden Tabelle erfasst:
Bezirk Antragsjahr
bzw.
ergänzende
Anmerkungen
Straße und
Antragsaufkommen
nach
Bezirk
Begründung Anordnung
ja/nein/
offen
Begründung für
die Ablehnung
Reinickendorf 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Spandau 2017 Quellweg,
Jugendweg,
Mäckeritzstraße
Verkehrslärm nein Straßen sind
bereits
Bestandteil
einer Tempo 30-
Zone.
2018 Pionierstraße Verkehrslärm offen
Charlottenburg-
Wilmersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —- —–
Steglitz-
Zehlendorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Tempelhof-
Schöneberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Neukölln 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Friedrichshain-
Kreuzberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Mitte 2017 Hussitenstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Ziegelstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Bandelstraße Verkehrsberuhigung ja
2018 Jülischer Straße Verkehrsberuhigung ja
2018 Hitzigallee Verkehrsberuhigung ja
2018 An der Kieler
Brücke
Verkehrsberuhigung ja
2018 Neues Ufer Verkehrsberuhigung ja
3
2018 Charles-Corcelle-
Ring
Verkehrsberuhigung ja
2018 Emma-Herwegh-
Straße
Verkehrsberuhigung ja
2019 Dircksenstraße Verkehrsberuhigung ja
2019 ULAP-Viertel am
Hauptbahnhof
Verkehrsberuhigung ja
2019 Keine Angabe Keine Angabe Es sind
zwei
weitere
Anträge in
Prüfung.
Lichtenberg Im Bezirk
Lichtenberg
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Marzahn-
Hellersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
Anträge.
—– —– —– —–
Treptow-
Köpenick
2017 Radickestraße
und
Wassermannstraße
Ausweitung einer
bestehenden Tempo
30-Zone.
ja
2017 Schönblicker
Straße
Tempo 30-Strecke
aufgrund des
Busverkehrs.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
2018 Glienicker Straße Tempo 30-Strecke zur
Sicherung des
Radverkehrs auf der
Fahrbahn.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
Prüfung im
Bereich der
Schule noch
offen.
2018 Abram-Joffe-
Straße
Kindertagesstätte ja
2018 Nalepastraße Verkehrsberuhigung offen Es erfolgen
Abstimmungen
im Bezirk.
2018 Hans-Schmidt-
Straße
Ausweitung von
Strecken-Tempo 30
auf weitere
Schutzbereiche.
offen Derzeit
Baumaßnahmen
im Bereich.
Verkehrszählung
ist
beabsichtigt.
2019 Albert-Einstein-
Str.
Tempo 30-Strecke
aufgrund hohem
Fußgängeraufkommen,
viel
Radverkehr und
aufgrund sonstiger
Verkehrssicherheitsgründe
nein Keine
besondere
Gefahrenlage,
keine
schützenswerten
Einrichtungen.
Voraussetzungen
insgesamt
nicht erfüllt.
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Pankow Im Bezirk
Pankow
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Frage 3:
Wie lange dauerte in den abgefragten Jahren jeweils die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte gibt für die Jahre 2017 und 2018 eine Bearbeitungsdauer von drei bis vier
Monaten und für das Jahr 2019 eine Bearbeitungsdauer von vier Monaten an.
Der Bezirk Spandau teilt mit, dass sich die Bearbeitungsdauer nach den konkreten
Umständen des Einzelfalls und dem Bearbeitungsaufwand, wie zum Beispiel einer
Datenerhebung, der vorzunehmenden Unfallauswertung, durchzuführender Ortstermine
etc. richtet. Daher ist die Dauer sehr unterschiedlich. Darüber hinaus ist auch der jeweils
zur Verfügung stehende Personalbestand maßgeblich. Aus diesem Grund kann kein
sinnvoller Durchschschnittswert ermittelt werden.
Der Bezirk Treptow-Köpenick gibt zu einigen der in der Tabelle in der Beantwortung zu
Frage 1 benannten Straßenabschnitten eine Bearbeitungsdauer an: Für die Prüfung der
Tempo 30-Regelung in der Radickestraße wurden zehn Monate benötigt, für die
Ablehnung von Tempo 30 in der Schönblicker Straße drei Wochen, für die Anordnung von
Tempo 30 in der Abram-Joffe-Straße sieben Monate und für die Ablehnung von Tempo 30
in der Albert-Einstein-Straße eine Woche. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit wurde
nicht mitgeteilt.
Frage 5:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu 5:
Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor.
Frage 6:
Wie viele Anträge auf Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Hauptverkehrsstraßen wurden jeweils in
den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße,
Begründung für Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 7:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 9:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf Hauptverkehrsstraßen sind aktuell offen?
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Frage 10:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu den Fragen 6, 7, 9 und 10:
Die Fragen 6, 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im übergeordneten Straßennetz der
Hauptverkehrsstraßen obliegt nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges
Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer 35) der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Im
genannten Zeitraum von Anfang 2017 bis Ende September 2019 wurden über 10.000
dauerhafte Anordnungen (Tempo 30, Radverkehrsanlagen, Markierungen,
Lichtsignalanlagen usw.) durch die VLB bearbeitet. Eine Filterung dieser Vorgänge nach
den oben genannten Kriterien ist nicht möglich.
Frage 8:
Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 8:
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Tempo 30 durch die VLB ist sehr unterschiedlich
und kann nicht allgemein angegeben werden. Abhängig von der Begründung eines
Antrages ergeben sich verschiedene Verfahrensweisen bei der Bearbeitung. Eine
Einbindung weiterer Stellen bei der Antragsprüfung ist stets notwendig. Bei Anträgen,
welche aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt werden, müssen beispielsweise
immer Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt und es müssen
die Verkehrsunfalldaten der Polizei angefordert und ausgewertet werden. Je nach
Antragsgrund sind auch aktuelle Verkehrsdaten heranzuziehen, deren Erhebungen
gegebenenfalls erst beauftragt werden müssen. Tempo 30-Anträge, welche mit einem
Lärmschutz oder einer hohen Luftschadstoffbelastung begründet werden, erfordern
generell die Erstellung eines Gutachtens über die tatsächliche Höhe der Lärm- und
Luftschadstoffbelastung basierend auf aktuellen Verkehrsdaten. Diese Datenerhebungen
sind langwierig und müssen ebenfalls in jedem Einzelfall erst beauftragt werden.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz