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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe um Stellungnahme
gebeten. Die Beantwortung der Fragen 4 bis 8 und 12 beruht auf den übergebenen
Stellungnahmen.
1.) Gibt es Erkenntnisse des Senats über #gesundheitliche #Gefahren, die den Nutzer*innen des #ÖPNV in
Berlin durch mangelnde Hygiene drohen?
Zu 1.:
Dem Senat ist bekannt, dass es aerogen übertragbare Krankheiten (z. B. Influenza, Masern)
gibt, mit denen eine Ansteckung im ÖPNV – so wie an allen anderen Orten auch –
möglich ist. Das Risiko einer Erkrankung durch diese oder andere Übertragungsweise,
wie Tröpfchen, Kontakt- oder Schmierinfektion, ist abhängig vom individuellen Verhalten
der Fahrgäste.
2.) Führt der Senat oder führen die Bezirks-Gesundheitsämter eine Statistik über die Anzahl der Erkrankungen
mit Tröpfchen, Kontakt- oder Schmierinfektionen in den Jahren 2012 bis heute?
3.) Wenn ja, ist hier eine signifikante Veränderung festzustellen?
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Zu 2. und 3.:
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht für die Meldung von meldepflichtigen übertragbaren
Krankheiten sowie entsprechenden Erregernachweisen ein konkretes Verfahren vor:
die Meldung muss entsprechend § 9 Absatz 3 IfSG unverzüglich erfolgen und spätestens
24 Stunden nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die Berliner
Gesundheitsämter leiten die Meldungen anonymisiert an das Landesamt für Gesundheit
und Soziales Berlin (LAGeSo) weiter. Im LAGeSo werden die Meldungen zusammengefasst,
ausgewertet und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Eine umfangreiche
Berichterstattung zu meldepflichtigen Erkrankungen nach dem IfSG wird auf der Internetseite
des LAGeSo (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/infektionsepidemiologieinfektionsschutz/
berichterstattung/ ) veröffentlicht. Eine Klassifizierung nach der Art des
Übertragungsweges („Tröpfchen-, Kontakt- oder Schmierinfektionen“) erfolgt dabei nicht.
Deshalb sind beide Fragen zu verneinen.
4.) Haben die BVG oder die S-Bahn Berlin besondere oder zumindest nachprüfbare Hygienemaßnahmen
ergriffen, die sich nach den neuesten Erkenntnissen (z.B. des RKI) richten?
5.) Wenn ja, welche sind das?
6.) Ist dem Senat bekannt, wie oft Desinfektionsmaßnahmen in Bussen, Bahnen und anderen Verkehrsmitteln
der öffentlichen Hand durchgeführt werden?
7.) Ist dem Senat bekannt, welche genauen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden?
8.) Ist dem Senat bekannt, in welchen Intervallen diese Maßnahmen durchgeführt werden oder gibt es diesbezüglich
Vorschriften?
Zu 4. bis 8.:
Die BVG sowie die von ihr beauftragten Reinigungsunternehmen beschäftigen keine expliziten
Desinfektoren bzw. Hygieniker für die Ausführung von Reinigungsarbeiten. Generell
finden selbstverständlich in regelmäßigen Abständen Reinigungen der Fahrzeuge und
Bahnhöfe statt.
Desinfektionsmaßnahmen werden vom RKI nicht für den üblichen Umgang empfohlen.
Insbesondere von allgemeinen Desinfektionen wird abgeraten. Das RKI empfiehlt als suffiziente
Maßnahme gegen die üblichen Keime wie Bakterien und Viren ein regelmäßiges
Händewaschen.
Sollten jedoch spezifische Viren auftreten, werden Maßnahmen eingeleitet, die in einem
Influenza-Pandemieplan der BVG festgelegt sind. Hierfür bilden die nationale Empfehlungen,
das Katastrophenschutzgesetz sowie das Infektionsschutzgesetz die Grundlage.
9.) Hält der Senat die Hygienemaßnahmen der Betreiber des ÖPNV in Berlin für ausreichend zur Eindämmung
von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit durch Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen in
öffentlichen Verkehrsmitteln drohen?
10.) Plant der Senat eine Evaluation der ergriffenen Maßnahmen?
11.) Plant der Senat eine Verbesserung der hygienischen Zustände?
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Zu 9. bis 11.:
Die Reinigung und Desinfektion in Verkehrsmitteln liegen in der Verantwortung der jeweiligen
Unternehmen. Wie aus den vorangegangenen Antworten hervorgeht, sind die Berliner
Verkehrsbetriebe auch auf außergewöhnliche Situationen, wie z.B. eine Influenza-
Pandemie, vorbereitet. Transportmittel gehören zum öffentlichen Raum, in dem üblicherweise
Personen aufeinandertreffen und somit das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern
nicht auszuschließen ist. Das persönliche Verhalten kann maßgeblich einer
Ansteckung vorbeugen. Die wichtigsten persönlichen Maßnahmen sind gründliches Händewaschen
und das Vermeiden der Berührung des Gesichts mit den Händen.
12.) Wieviel Prozent der Beschäftigten, insbesondere der Fahrer*innen, Kontrolleur*innen und des Aufsichts-
/Servicepersonals in
a) Bussen
b) Straßenbahnen
c) U-Bahnen
d) S-Bahnen
sind gegen die jeweiligen in den Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission des Bundes aufgeführten
Krankheiten gemäß den dortigen Impfempfehlungen geimpft?
Zu 12.:
Hiervon hat der Senat keine Kenntnis. Allerdings bietet die BVG allen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen eine jährliche Grippeschutzimpfung an. Es wird dazu keine Statistik erhoben.
13.) Sind dem Senat Studien bekannt, die in den Berliner Verkehrsmitteln, vergleichbar der Hongkonger
Metro Studie (Universität Hongkong: https://www.cell.com/cell-reports/fulltext/S2211-1247(18)31051-9) die
Keimbelastung analysieren?
14.) Wenn ja, wer hat diese in Auftrag gegeben und zu welchem Ergebnis kamen die Studien?
Zu 13. und 14.:
Die Ärzte Zeitung online berichtet am 12.05.2017 von einer Studie, die das Reinigungsunternehmen
Zipjet veranlasste. Es wurden Abstriche von Sitzbänken in Taxis, Bahnen und
Bussen in Berlin, London und Paris genommen. Dabei erwiesen sich die Berliner Busse
von allen untersuchten Transportmitteln als das sauberste. Das RKI hat in seinem Epidemiologischen
Bulletin 17/2015 von einer Untersuchung berichtet, die der Frage nachging,
ob ähnlich wie in Portugal auch in deutschen öffentlichen Verkehrsmitteln antibiotikaresistente
Keime (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus, MRSA) vorkommen würden.
Bei der Untersuchung wurden insgesamt 370 Untersuchungen in Bussen und Bahnen der
Essener Verkehrs AG durchgeführt. Dabei konnten an keiner Stelle MRSA nachgewiesen
werden.
Berlin, den 12. Juni 2019
In Vertretung
Martin Matz
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung