Taxi: Situation des Taxi-Gewerbes in Berlin aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Taxi-Konzessionen und -fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin?
Antwort zu 1:
Am 31.12.2018 gab es in Berlin 8.363 genehmigte #Taxifahrzeuge.
Frage 2:
Wie sieht die Entwicklung der Konzessionen/Taxis der letzten fünf Jahre aus?
Antwort zu 2:
Die Zahl der in Berlin genehmigten Taxifahrzeuge entwickelte sich wie folgt:
Stand am 31.12.2013: 7.635 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2014: 7.643 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2015: 7.907 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2016: 8.313 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2017: 8.010 Taxifahrzeuge
Frage 3:
Ist hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Fahrgebietes des #BER mit einer #Taxi-Tarif-Einigung bis
zum Eröffnungstermin des Flughafens zu rechnen (und wie könnte diese aussehen)?
Frage 4:
Wäre es vielleicht besser, bereits vor Eröffnung des BER mit dem Gebiet des alten Flughafens #Schönefeld
modellhaft einen gemeinsamen Tarif zu erproben?
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Antwort zu 3 bis 4:
Entsprechend den Zielvorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik ist es nach wie vor
Ziel des Senats, bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis – mit Wirkung ab
dem Zeitpunkt der BER-Eröffnung – einen für alle Fahrgäste transparenten und
einheitlichen Fahrpreis zu gewährleisten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Berliner
Taxis am BER laden können. Aufgrund der Verzögerungen bei der BER-Eröffnung, aber
auch aufgrund unterschiedlicher Interessen des Landes Berlin und des zuständigen
Landkreises Dahme-Spreewald haben die insofern geführten Gespräche bisher noch nicht
zu einer abschließenden Klärung geführt. Der Senat wird deshalb das Jahr 2019 nutzen,
um mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald und ggf. unter Einbeziehung der
Ministerialebene des Landes Brandenburg möglichst eine zeit- und sachgerechte Lösung
zu finden. Inhaltlich erfordert die Vereinbarung eines gemeinsamen Tarifs die vorherige
Erarbeitung einer geeigneten Tarifstruktur und einer angemessenen Tarifhöhe, die den
rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einerseits und den
unterschiedlichen Bedürfnissen des Landes Berlin und des Landkreises Dahme-
Spreewald andererseits Rechnung trägt. Der genannte gesetzliche Rahmen bestimmt,
dass der (gemeinsame) Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des
Unternehmers angemessen sein muss und die öffentlichen Verkehrsinteressen in der
Abwägung berücksichtigt werden.
Frage 5:
Welche Arbeitsschritte sind hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Tarifes im Rahmen eines
konzertierten Verfahrens mit dem Land Brandenburg und des betreffenden Landkreises (in dem
Bundesland) zu rechnen?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald müssen sich zunächst über einen
zu schaffenden Tarif einigen. Festgesetzt wird der Tarif dann durch entsprechende,
sowohl für das Land Berlin als auch für den Landkreis Dahme-Spreewald zu erlassende
Rechtsverordnungen. In Berlin ist für den Erlass des Taxitarifs der Senat zuständig.
Frage 6:
Wie sieht der Senat Mietwagen und- Chauffeur-Dienstleistungen privater Unternehmen im Vergleich zum
Taxigewerbe?
Antwort zu 6:
Nach dem bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz ist der Verkehr mit Taxen als
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stark reguliert durch eine Konzessionierung, die
Beförderungspflicht, die Tarifpflicht, eine Betriebspflicht und einen Pflichtfahrbereich. Der
Mietwagenverkehr muss keinen besonderen Anforderungen mit Blick auf Preisbildung
oder Angebot entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz hier besondere Pflichten zwecks
Abgrenzung zum Taxenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehre finden bedarfsgesteuert
statt, wobei Taxen auch von Fahrgästen am Straßenrand gerufen werden können,
hingegen Mietwagen bestellt werden und nach Fahrtende grundsätzlich an den
Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein Folgeauftrag vorliegt.
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Viele neue Verkehrsarten und -formen zur Personenbeförderung sind nach der geltenden
Fassung des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungsfähig. Es ist Aufgabe
des (Bundes-)Gesetzgebers, im Rahmen der geplanten Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes zu entscheiden, inwieweit solche neuen Verkehre künftig
zugelassen werden sollen und wie sie gegebenenfalls gegenüber Taxenverkehr und
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzugrenzen sind. Die Bundesregierung
erstrebt eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote. Das Land Berlin
vertritt dabei den Standpunkt, dass eine grundsätzlich nachvollziehbare Modernisierung
des Personenbeförderungsgesetzes nicht zu einer künftig undifferenzierten Zulassung
neuer Angebote führen darf, die die Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes
hinsichtlich Verringerung des Verkehrsaufwandes, Förderung des Klima- und
Umweltschutzes, Förderung der Verkehrssicherheit, Stärkung des Umweltverbundes
behindern oder erschweren würde. Vielmehr bedarf es im öffentlichen Verkehrsinteresse
der Vereinbarkeit mit den Angeboten im ÖPNV und des Erhalts der Funktionsfähigkeit des
örtlichen Taxenverkehrs.
Frage 7:
Wird hinsichtlich der Taxitarifgestaltung mit einer Änderung der aktuell bestehenden Regelung in Berlin im
Jahr 2019 zu rechnen sein und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja. Derzeit wird eine Änderung der Taxentarifgestaltung geprüft, die möglicherweise eine
Erhöhung einzelner Tarifentgeltpositionen beinhalten wird.
Berlin, den 08.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz