Flughäfen: Qualifizierung des Luftverkehrsstandortes Berlin – Grundlagen und Konsequenzen für SXF und BER, aus Senat

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1) Wie lautet die aktuelle jährliche #Passagierprognose für das Land Berlin bis 2040?
Zu 1.: Siehe Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12168.
2) Welche jährliche Passagierprognose liegt für #SXF vor, bis der #BER in Betrieb geht?
3) Welche Passagierprognose liegt für SXF-Nord für die Weiternutzung nach der Inbetriebnahme des BER bis 2025 vor?
Zu 2. und 3.: Das Betriebskonzept Schönefeld (SXF) prognostiziert ein Aufkommen bis Mitte 2020 von 13 bis 14 Mio. Passagieren. Bis 2025, nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), wird ein Aufkommen von ca. 10 Mio. Passagieren prognostiziert.
4) Trifft es zu, dass laut Planfeststellung mit Eröffnung des BER der "Flughafen SXF" zu schließen ist?
Zu 4.: Nein.
5) Welches Gelände umfasst die Planfeststellung des BER im nördlichen Bereich?
Zu 5.: Die Planfeststellung bezieht sich auf den Ausbau bzw. die Änderung vorhandener Flugbetriebsflächen. Die Gesamtdokumentation des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld inklusive der entsprechenden Karten ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg veröffentlicht.
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6) Ist auf diesem Gelände in der Planfeststellung eine Nutzung als Passagierabfertigung vorgesehen?
Zu 6.: Ja.
7) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt gegebenenfalls eine Weiternutzung von SXF-Nord?
Zu 7.: Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Betriebsgenehmigung und des Flugplatzzeugnisses.
8) Sind die derzeit erfolgenden Änderungen des Vorfeldes und der Rollwege des Flughafens SXF in der Planfeststellung des BER enthalten?
Zu 8.: Derzeit in Bau befindliche Änderungen der Vorfelder und Rollwege wurden bereits planfestgestellt.
9) Wie ist der derzeitige Planungsstand für die Weiternutzung von SXF-Nord ab 2026 und die folgenden Jahre bis 2030?
Zu 9.: Nach einer Außerbetriebnahme von SXF als Passagierflughafen wird laut Masterplan BER 2040 auf der Luftseite eine Nutzung für Servicebereiche angestrebt. Auf der Landseite ist eine immobilienwirtschaftliche Nutzung denkbar.
Berlin, den 20.12.2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen