Schiffsabgase, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist der Schadstoffausstoß durch Schiffmotoren in den letzten 10 Jahren p.a. gewesen?
Antwort zu 1:
Das von Senat als Grundlage für den Luftreinhalteplan 2015 erstellte Emissionsinventar
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/emissionen/ekataster_2015.
shtml) gibt für die beiden relevantesten Schadstoffe Stickstoffoxide und Feinstaub (PM10)
jährliche Gesamtemission durch den Schiffsverkehr in Berlin von jeweils 250 t/Jahr bzw.
9,6 t/Jahr an. Frühere, weniger genaue Schätzungen aus dem Jahr 2009 ergaben 196
t/Jahr an Stickoxidausstoß und 5 t/Jahr an Partikelemissionen. Zum Vergleich: Der
Ausstoß des Berliner Kfz-Verkehrs beträgt knapp 7000 t Stickoxide/Jahr und etwa 630 t
Feinstaub (PM 10)/Jahr.
Frage 2:
Gibt es regionale Hotspots und wenn ja, wo?
Antwort zu 2:
Anders als der Straßenverkehr, dessen Emissionen sich in stark befahrenen
Straßenschluchten aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Gebäude nur relativ
schlecht ausbreiten und deshalb häufig zu Grenzwertüberschreitungen führen, werden
Schiffsemissionen relativ schnell verdünnt, so dass die dadurch erzeugte Zusatzbelastung
in dem für Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte maßgebenden Tages- oder
Jahresmittel kaum zu Buche schlägt. Daher gibt es in Berlin in der Nähe der
Wasserstraßen keine Hot Spots, wo Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind.
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Allerdings tragen die Schiffsemissionen zur stadtweiten Hintergrundbelastung bei und sie
führen in unmittelbarer Nähe der Uferbereiche zu Geruchsbelästigungen.
Frage 3:
Was hat der Senat in den letzten 10 Jahren unternommen, um die erhebliche Schadstoffbelastung durch
veraltete Schiffmotoren zu begrenzen.
Antwort zu 3:
Um bei den Reedereien von Fahrgastschiffen Anreize für eine Reduzierung der
Emissionen von Dieselrußpartikeln zu schaffen, wurde von der für den Umweltschutz
zuständigen Senatsverwaltung bereits vor fünf Jahren ein Pilotprojekt zur Nachrüstung
von Fahrgastschiffen mit Dieselrußfiltern durchgeführt. Dabei wurde nachgewiesen, dass
die Filternachrüstung bei Fahrgastschiffen in der Praxis funktioniert und daraufhin ein
Förderprogramm aufgelegt, das die Einbau- und Filterkosten für die Reeder zu 50 %
abdeckt.
Das Förderprogramm wurde bisher nicht in Anspruch genommen, weil gegenüber den
Reedereien, welche die Fahrgastschifffahrt betreiben, keine rechtliche Handhabe für
verbindliche Umweltauflagen besteht. Hinzu kommt, dass die mit Schiffen befahrbaren
Gewässer in Berlin ganz überwiegend Bundeswasserstraßen sind, zum Teil mit
übergeordneter oder sogar internationaler Bedeutung für die Frachtschifffahrt. Damit liegt
die Regelungskompetenz für die Schifffahrt in Berlin bei der Bundesregierung, was die
Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Schiffsmotoren angeht sogar beim
europäischen Gesetzgeber. Die aufgrund des o.g. Modellprojekts gestiegene Sensibilität
der Öffentlichkeit für das Thema Rußemissionen aus Fahrgastschiffen hat immerhin zu
einer wachsenden Bereitschaft zumindest bei den größeren Fahrgastreedereien geführt, in
die Modernisierung der Motoren ihrer Schiffe zu investieren.
Für die wenigen verbleibenden Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine
Landesschifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landesschifffahrtsverordnung gelten
beim Stillliegen von Wasserfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist "jedes unnötige
und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmotoren verboten". Darüber hinaus
dürfen Verbrennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeugung benutzt werden,
soweit in Häfen, an Umschlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die
Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mit diesen
strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im
Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Was die Fahrgastschifffahrt angeht,
bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der
sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Berlin
Luftreinhalteplans die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Energieversorgung von
Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft, um das Laufenlassen der
Dieselmotoren zu diesen Zeiten zu reduzieren. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese
Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll ist, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen
Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum
Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umweltnutzen bringen würde.
Für das Land Berlin besteht nur dann eine Möglichkeit, Umweltvorgaben für den Betrieb
von Fahrgastschiffen festzulegen, wenn Berlin als Auftraggeber fungiert. Dies geschieht
bereits über den Berliner Nahverkehrsplan, der Umweltstandards für Fähren festlegt, die
im Auftrag Berlins betrieben werden. So wird auf die besondere Eignung von
Elektroantrieben als schadstoffarmer Antrieb verwiesen und für Dieselmotoren die 
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Ausrüstung mit Partikelfiltern gefordert, die die Partikelmasse um mindestens 90 %
reduzieren. In diesem Jahr werden auf den Fährlinien zunehmend Solarfähren eingesetzt.
Die Linie Wannsee-Kladow wird mit einem modernen Schiff mit Dieselantrieb inklusive
Filter betrieben, dessen Stickoxidemissionen ebenfalls deutlich reduziert sind
Frage 4:
Was plant der Senat auch in Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Jahre mit dem kaum genutzten Landes-Zuschuss
derprogramm in Hinblick auf Erneuerung oder Nachrüstung der Schiffsmotoren?
Antwort zu 4:
Angesichts der mangelnden rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung des
Schiffsverkehrs in Berlin besteht kaum Aussicht auf verstärkte Nutzung von Fördergeldern
für die nicht verpflichtende Nachrüstung von Partikelfiltern, weil für die Reedereien auch
bei Inanspruchnahme der Förderung zusätzliche Kosten entstehen. Solange sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, hält der Senat eine Neuauflage des
Förderprogramms für nicht zielführend, zumal die Verwendung von Geldern aus dem
europäischen Fonds für regionale Entwicklung aufgrund der geänderten
Förderbedingungen für Maßnahmen zur Luftreinhaltung sehr viel schwieriger geworden
ist.
Gleichwohl wird der Senat noch mal mit den Fahrgastreedereien Gespräche führen, um zu
eruieren, welche Rahmenbedingungen für eine Förderung der Nachrüstung auf größere
Akzeptanz treffen.
Immerhin wird das Förderprogramm des Bundes zur Erneuerung von Schiffsmotoren auch
von Berliner Reedereien genutzt, weil durch die neue Motorisierung auch eine Kraftstoffund
Wartungskosteneinsparung verbunden ist.
Berlin, den 16.06.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz