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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Sind dem Senat Probleme bei der #Fahrgastsituation
auf der #Regionalbahnlinie #26 (#Oderlandbahn)
bekannt und wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Über die aktuellen nicht befriedigenden
Leistungen des Betreibers der RB 26, der Niederbarnimer
Betriebsgesellschaft mbH (NEB), ist der Senat informiert.
Der Senat hat daher den Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) umgehend gebeten, die NEB aufzufordern
,schnellstmöglich wieder vertragsgemäße Verkehrsleistungen
anzubieten.
Die Ursache für die aktuellen Probleme ist die Verkettung
mehrerer Umstände, die allerdings nur zum Teil der
NEB anzulasten sind:
– verspätete Auslieferung von neuen Fahrzeugen,
– Kollision an einem Bahnübergang und ein Brand
(dadurch temporärer bzw. vollständiger Fahrzeugausfall),
– personelle Engpässe.
Die verspätete Zulassung durch die technischen Aufsichtsbehörden
führte zu einer verzögerten Auslieferung
der beim polnischen Hersteller PESA bestellten neuen
Fahrzeuge. Die für die RB 26 vorgesehenen Fahrzeuge
sollen in Deutschland und Polen verkehren. Sie müssen
daher sowohl die Auflagen der technischen Zulassungsbehörden
als auch die unterschiedlichen technischen Bedingungen
(z.B. Zugsicherungssysteme) beider Länder
erfüllen. Dazu kamen Anlaufschwierigkeiten beim Einsatz
der neuen Fahrzeuge.
Frage 2: Welche Hinweise hat der Senat auf eine
Überbelastung der Transportkapazitäten der Regionalbahnlinie
insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten?
Antwort zu 2: Der Fahrzeugmangel und die Kupplungsprobleme
(siehe Antwort zu Frage 1) führten dazu,
dass Fahrten teilweise mit geringeren als den bestellten
Kapazitäten durchgeführt wurden. Seit Anfang Oktober
2016 können die Fahrten in den Hauptverkehrszeiten in
der Regel in Doppeltraktion durchgeführt werden, sodass
sich die Auslastung der Züge bereits deutlich entspannt
hat. Dennoch fahren die Züge noch mit geringeren Kapazitäten
als ursprünglich geplant.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage auf der Linie RB
26 haben die Länder Berlin und Brandenburg rechtzeitig
im Jahr 2013 mit der NEB die Beschaffung von dreiteiligen
LINK-Fahrzeugen mit höheren Kapazitäten vereinbart.
Diese wurden bei der Firma PESA bestellt. Nach
Aussagen des Herstellers PESA bestehen bei diesen dreiteiligen
Fahrzeugen jedoch Probleme bei der Zulassung in
Deutschland, sodass diese Fahrzeuge nicht geliefert wurden
und die geplante Erhöhung der Kapazitäten zu den
Hauptverkehrszeiten noch nicht umgesetzt werden konnte.
Anstelle der zwei dreiteiligen LINK-Fahrzeuge wurden
nun alternativ zusätzliche zweiteilige LINKFahrzeuge
bestellt. Diese sollen voraussichtlich im Laufe
des Jahres 2017 zur Verstärkung eingesetzt werden können.
Für eine kurzfristige Verstärkung der Kapazitäten hat
die NEB nochmals drei Ersatzfahrzeuge vom Typ TALENT
angemietet. Damit konnten seit Mitte Dezember
2016 die Kapazitäten bei einzelnen Fahrten der RB26
weiter erhöht werden.
Frage 3: Werden die vereinbarten Kapazitäten eingehalten
und wenn nein, warum nicht und wie reagiert der
Senat auf diesen Umstand?
Antwort zu 3: Die vereinbarten Kapazitäten werden
inzwischen i.d.R. eingehalten. In den vergangenen Wochen
traten nur noch in Ausnahmefällen Störungen an den
neuen Fahrzeugen auf, die zu Einschränkungen des Regelbetriebs
führten.
Werden Fahrten im Vergleich zu der bestellten Kapazität
mit geringerer Kapazität gefahren, wird das im Rahmen
des Qualitätscontrollings mit dem Verkehrsunternehmen
ausgewertet. Entsprechend dem geltenden Verkehrsvertrag
wird für Ausfälle und Schlechtleistungen die
Vergütung gemindert, so dass für die NEB ein finanzieller
Anreiz zur Erbringung der geforderten Betriebsleistungen
besteht.
Frage 4: Welche konkreten Schritte unternimmt der
Senat zur Behebung des von vielen Bürgern vorgetragenen
Kapazitätsengpasses zu den Hauptverkehrszeiten?
Antwort zu 4: Bereits im Jahr 2013 hat der Senat gemeinsam
mit dem Land Brandenburg, wie bei der Antwort
zu Frage 2 beschrieben, bei der NEB die Lieferung
größerer Fahrzeugkapazitäten beauftragt. Aufgrund der
oben genannten Lieferschwierigkeiten stehen die dreiteiligen
LINK-Fahrzeuge jedoch nicht zur Verfügung und
sollen durch die weiteren zweiteiligen LINK-Fahrzeuge
ersetzt werden (siehe Antwort zu Frage 2).
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Problematik der
Fahrgastsicherheit in diesem Zusammenhang?
Antwort zu 5: Die Fahrgastsicherheit obliegt dem Eisenbahnverkehrsunternehmen
NEB. Dem Senat sind
keine Probleme der Fahrgastsicherheit bekannt.
Frage 6: Welche Schadensersatzansprüche haben
Fahrgäste, die aufgrund von Überbelegungen von Zügen
auf der Linie RB 26 Verspätungen hinnehmen müssen
oder im Gedränge Verletzungen erleiden?
Antwort zu 6: Für die Fahrgäste gelten in Bezug auf
Verspätungen und Zugausfälle die Regelungen zu den
Fahrgastrechten sowie die Beförderungsbedingungen. Die
NEB prüft darüber hinaus kulanzbasierte Maßnahmen für
die Fahrgäste.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2016)