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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planung bzw. der Baufortschritt
auf dem 1. Bauabschnitt des zukünftigen Strecke
#S21 (#nördlicher Berliner #S-Bahn-Ring bis #Hauptbahnhof)?
1.1. Welche Änderungen zu den ursprünglichen Planungen
(uns liegen Entwürfe von September 2013 vor)
sind eingetreten?
1.2 Wann ist nach der aktuellen Planung mit der Fertigstellung
des ersten Bauabschnittes zu rechnen?
1.3. Ist derzeit ein #Bahnhof #Perleberger Straße in Planung?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Das Bauvorhaben
S21 befindet sich in der Realisierung. Umfangreiche
Teile der nördlichen Anbindung sind bereits erstellt
bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung.
Die S21 wird wie planfestgestellt errichtet. Änderungen
haben sich ergeben im Bereich Bauwerksgründung
im Tunnelbereich sowie durch die Erhöhung des Niveaus
der Ausrüstung (Balisentechnik, digitaler BOS-Funk,
GSM-R).
Die o.g. Planungsänderungen, insbesondere bei der
Bauwerksgründung im Tunnelbereich, haben Verzögerungen
im Bauablauf zur Folge. Der ursprünglich geplante
Fertigstellungstermin kann nicht eingehalten werden.
Der neue Fertigstellungstermin befindet sich derzeit in
Abstimmung.“
Aufgrund des nicht einzuhaltenden Fertigstellungstermins
hat die DB AG daher die Errichtung eines Interimsbahnsteigs
unter der Invalidenstraße angeboten, um
die Verzögerungen für die Fahrgäste zu verringern.
Der Bahnhof Perleberger Brücke ist in dem im März
2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr als
Bestandteil der Maßnahme „S21“ aufgeführt. Vor der
Aufnahme von vertiefenden Planungen für diesen Bahnhof
sind aber u.a. noch Fragen zum Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit
zu klären.
Frage 2: Sind die Berichte über #Kostensteigerungen
korrekt und wenn ja: Wie werden sich erhöhte Kosten auf
die noch nicht realisierten Teile des Bauabschnitts auswirken?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Aufgrund
der Planungsänderungen und der allgemeinen Baupreisentwicklung
sind Kostensteigerungen eingetreten. Die
Kostensteigerungen haben keine Auswirkungen auf den 1.
Bauabschnitt. Die Kostentragung des entstehenden Mehrbedarfs
befindet sich derzeit in Abstimmung.“
Frage 3: Wann wird sich die #Bautätigkeit auf den
#Sprengelkiez auswirken?
3.1. Wann ist geplant, die Tegeler Straße zu schließen?
3.2. Wie soll die Straßenführung am Nordufer zukünftig
aussehen?
3.3. Gibt es ein Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
für die Bauzeit? Wenn ja, bitte Fundstelle angeben oder
Grundzüge grob skizzieren.
3.4. Gibt es ein Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
nach Abschluss der Baumaßnahme S21? Wenn ja, bitte
auch hier Fundstelle angeben oder Grundzüge grob skizzieren.
3.5. Sind weitere Beeinträchtigungen durch die Maßnahme
S21 zu erwarten und wenn ja, welche?
Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Auswirkungen
der Bautätigkeit auf den Sprengelkiez werden
sich v.a. durch den Bau der Brücke über den Berlin-
Spandauer-Schiffahrts-Kanal ergeben. Der Schwerpunkt
der Bautätigkeit wird hier vsl. in 2017 liegen.
Die Tegeler Straße wird erst geschlossen, wenn die
neue Norduferstraße fertig gestellt und für den Verkehr
freigegeben ist. Dies wird vsl. Ende 2017 bzw. Anfang
2018 erfolgen.
Die künftige Straßenführung am Nordufer ist den
Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen. Hier hat es
keine Änderungen gegeben.
Die Andienung der Baustelle erfolgt von der Perleberger
Str. und / Tegeler Str. Eine Beeinträchtigung des
Sprengelkiezes durch Baustellenverkehr ist somit nicht
gegeben.
Weitere über das bei Großbaustellen übliche Maß hinausgehende
Beeinträchtigungen sind durch die Maßnahme
S21 nicht zu erwarten. Im Planfeststellungsbeschluss
sind Auflagen zur Immissionsminimierung gemacht worden,
die durch das Vorhaben bislang eingehalten werden.“
Ein bauzeitliches Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
ist nicht erforderlich, da die Tegeler Straße erst nach
Öffnung des Nordufers geschlossen wird.
Mit der Öffung des Nordufers würde dann eine durchgehende
Straßenverbindung am Kanalufer zwischen Föhrer
Straße und Fennstraße entstehen, die auch vom
Durchgangsverkehr angenommen werden würde. Um die
damit verbundenen negativen Wirkungen für das Wohngebiet
zu vermeiden, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
III-212 für den Bereich „Kiautschoupark“
eine Sperrung und Teileinziehung des Nordufers zwischen
Torfstraße und Samoastraße vorgesehen. Die Sperrung
des Nordufers für den motorisierten Individualverkehr
in diesem Bereich ist inzwischen realisiert.
Berlin, den 26.April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)