Tarife + VBB: Die Fahrscheine, bitte!, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die S-Bahn Berlin hat bis zu dem vorgegebenen Termin nicht geant-wortet. Die Antwort der BVG ist dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste im VBB haben in den letzten 2 Jahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrich-tet, welches durch Nachzeigen eines gültigen Fahrscheins verringert wurde? Bitte nach Monaten aufschlüsseln.
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Fahr-gäste, die in den letzten zwei Jahren ein erhöhtes Beförde-rungsentgelt entrichtet haben, welches durch Nachzeigen eines gültigen Fahrscheins verringert wurde:

Frage 2: Wie viele Fahrgäste wurden in der Zeit zwi-schen 03:00 und 06:00 Uhr mit ungültigen Tageskarten des Vortages angetroffen und wie oft wurde hier ein er-höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Bitte auch hier den Zeitraum der letzten 2 Jahre nach Monaten aufgeschlüs-selt darstellen.
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Laut VBB1-Tarifbestimmungen gelten Tageskarten ab Entwertung bzw. mit aufgedrucktem Datum ganztätig bis 03:00 Uhr des Folgetags. Bei der Kontrolle wird le-diglich eine zeitliche Ungültigkeit der Tageskarte regis-triert. Eine Eingrenzung auf den Zeitraum von 03:00 bis 06:00 Uhr ist aus technischen Gründen nicht möglich.“
1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Frage 3: Wie viele Fahrgäste im Besitze eines gültigen Einzelfahrscheins wurden zu einem erhöhten Beförde-rungsentgelt aufgefordert, weil bei der Kontrolle des Fahrscheins ein Richtungswechsel während der angetre-tenen Fahrt erfolgreich unterstellt wurde. Bitte auch hier die Angaben der letzten 2 Kalenderjahre nach Monaten aufgeschlüsselt darstellen.
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Gemäß den VBB-Tarifbestimmungen sind Rund- und Rückfahrten mit Einzelfahrausweisen ausgeschlos-sen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Aus-gangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt, zu einem diesem na-hengelegenen Punkt oder zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können, führen.

Frage 4: Für den Fall das die in den Fragen 1 bis 3 genannten
Fälle detailliert erfasst werden, bitte die Erfassungskategorien
insgesamt auflisten, die im Zuge der
Erhebung von erhöhtem Beförderungsentgelt verwendet
wurden.
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Bei der Fahrausweiskontrolle wird jede beanstandete
Fahrausweisart mit dem entsprechenden Beanstandungsgrund
erfasst. Für den Einzelfahrausweis sind zum Beispiel
folgende Beanstandungsgründe hinterlegt:
zeitliche Ungültigkeit
Fahrausweis nicht entwertet
Stempel unleserlich
Fahrausweis mehrfach entwertet
Rückfahrt/Rundfahrt
Fahrausweis zerrissen
Fälschung
räumliche Ungültigkeit
alter Tarif
Manipulation
Fahrausweis Entwertung nach Aufruf

Frage 5: Ist es möglich, in Zukunft die in Frage 1 bis 3
genannten Kriterien einzeln zu erfassen, wenn nein warum
nicht?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Erfassung von Beanstandungsgründen je Fahrausweisart
ist vom Grundsatz möglich, und wird auch seit
Jahren praktiziert. Eine uhrzeitliche Erfassung ist programmtechnisch
nicht möglich und derzeit auch nicht
geplant.“
Berlin, den 13. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)