www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nutzt der Berliner Senat die Mittel des Fonds für „#Modellregionen #Elektromobilität“ des Bundes für Projekte in der Hauptstadt und wenn ja wie? Antwort zu 1.: Das Programm „Modellregion Elektromobilität“ wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (#BMVBS) am 26. März 2009 veröffentlicht und im Rahmen des Konjunkturpakets II gefördert. Auf Grund dieses Förderrahmens mussten die Projekte bereits im Mai 2009 in die Umsetzung gehen und im Sommer 2011 abgeschlossen sein. In der Modellregion Berlin-Potsdam konnten fünf Projekte realisiert werden. Die am 16. Juli 2011 vom BMVBS veröffentlichte „Förderrichtlinie Elektromobilität“ knüpft an dieses Programm an. In der Region Berlin-Potsdam wurde ein Projekt realisiert und im Februar 2014 abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die TSB Innovationsagentur Berlin GmbH mit der Begleitung beider Programme beauftragt und die Kofinanzierung übernommen. Frage 2: Hat die zuständige Senatsverwaltung geprüft, ob diese Mittel für die Beschaffung von Bussen mit Hybrid- Technologie bei der BVG eingesetzt werden können? Antwort zu 2.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat – auch im Zusammenhang mit der Bewerbung als „Schaufenster Elektromobilität – zahlreiche Gespräche mit der BVG A.ö.R. zu unterschiedlichen Projektvorschläge geführt. Der Einsatz von Hybridbussen wurde von der BVG A.ö.R. zu keinem Zeitpunkt favorisiert. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, eine Vielzahl von Bussen mit Hybrid-Technologie auszustatten, um einen aussagekräftigen Testbetrieb durchzuführen, wie dieses in vielen deutschen Städten bereits stattfindet? Antwort zu 3.: Die zahlreichen Forschungs-, Erprobungs- und Demonstrationsprojekt mit Hybridbussen unterschiedlicher Hybridtechnik sowie die heterogenen Praxiserfahrungen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt. Der Erkenntnisgewinn durch die zeitgleiche Durchführung vergleichbarer Praxistests in Berlin wird als begrenzt eingeschätzt. Der hohe Einsatz von Mitteln des Landes Berlin wäre nicht gerechtfertigt. Frage 4: Beabsichtigt der Senat, die BVG dahingehend positiv zu beeinflussen, einen Testbetrieb mit Hybrid- Fahrzeugen aufzunehmen, anstatt nur auf Einzelprojekte (Wasserstoffbusse, Testbetrieb einer Elektrobuslinie am „Stadtrand“) zu setzen, die wenige Aussichten auf dauerhafte Umsetzung haben? Antwort zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist im ständigen Gespräch mit der BVG A.ö.R. über die dort verfolgten Ansätze, alternative Antriebe in der Praxis zu erproben. Die Festlegung auf eine isolierte Technologie ist dabei nicht vorgesehen. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)