http://www.lok-report.de/ Die Länder Berlin und Brandenburg werden das im letzten Jahr gestartete Verfahren zur Vergabe von S-Bahn Leistungen auf dem Berliner S-Bahn Ring modifizieren. S-Bahn Bisher war vorgesehen, dass nach einer Verkehrsvertragsphase von 15 Jahren die Fahrzeuge für weitere 15 Jahre vorgehalten werden sollten. Diese Vorhaltepflicht wird nun entfallen. Stattdessen werden die Fahrzeuge am Ende der Vertragslaufzeit an die Länder oder an einen Nachfolgebetreiber zu übergeben sein. Damit beträgt die künftige Vertragslaufzeit 15 Jahre. Ob und ggf. wie eine Vertragsdauer von 22,5 Jahren Gegenstand der Vergabe werden kann, ist noch nicht entschieden. Die bisherige Vergabekonzeption war vom Bahn-Konzern mit einer sofortigen Beschwerde beanstandet worden. Während die Vergabekammer die Rechtsposition der Länder bestätigte, hat das in zweiter Instanz zuständige Kammergericht in seiner Verhandlung am 24.01.2013 zu erkennen gegeben, die Frage der rechtlichen Zulässigkeit dem EuGH vorlegen zu wollen. Zwar sind die Länder weiterhin von der rechtlichen Zulässigkeit der gewählten Vergabekonzeption überzeugt. Mit der Prüfung durch den EuGH, wäre aber eine unabsehbare Verfahrensdauer und damit einhergehend eine erhebliche Zeitverzögerung verbunden. Dies würde den rechtzeitigen Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der S-Bahnleistungen gefährden und damit die Beschaffung von Neufahrzeugen untragbar verzögern. Die Länder haben die bisherigen Bewerber über die geänderte Konstellation informiert und gehen davon aus, dass diese auch nach der Anpassung ihre Bewerbung aufrecht erhalten; selbstverständlich werden sich auch neue Interessenten am geänderten Verfahren beteiligen können. Die am 19.06.2012 vom Senat beschlossene Vergabekonzeption mit ihren verbindlichen Qualitäts- und Sozialstandards wird im Übrigen unverändert zum Gegenstand der Vergabe gemacht. Das von der DB AG betriebene Gerichtsverfahren ist damit gegenstandslos geworden (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 25.02.13).