http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html Ab 9. Dezember 2012 fällt in den Regionalzügen der DB Regio AG die Möglichkeit weg, gegen einen geringen Aufpreis eine Fahrkarte im Zug zu lösen. Damit wird eine Regelung übernommen, die bereits auch in anderen Bundesländern gilt. Der DBV-Landesverband hätte sich ein anderes Vorgehen in der Kommunikation gewünscht. Wenn der Fahrgast ein Kunde des jeweiligen Verkehrsunternehmens ist, dann sollte er auch so behandelt werden. Hierzu hätte nach Ansicht des Bahnkunden-Verbandes auch eine andere Kommunikation dieser Änderung gezählt. „Zustieg nur mit gültiger Fahrkarte“ ist als Aufkleber inzwischen an vielen Zügen zu lesen. Diese fünf Worte machen alle Fahrgäste zu Schwarzfahrern, wenn Sie beim Einstieg noch keine gültige Fahrkarte haben. Der DBV hält diese Regelung für realitätsfern und in vielen Fällen gar nicht durchsetzbar. Es fehlt die Erläuterung, in welchen Fällen ich als Fahrgast doch einsteigen darf. Was ist, wenn ich in den RE 1 am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof einsteige und in Richtung Magdeburg fahren will? Dieser stark frequentierte Bahnhof besitzt keinen Fahrkartenauto-maten. Streng genommen werde ich zum Schwarzfahrer, wenn ich ohne Fahrkarte einsteige. Oder der Fahrkartenautomat ist defekt, nimmt mein Geld nicht an oder hat Probleme meine EC-Karte? Dieses sind doch die Fälle, die nach einer Information und Aufklärung verlangen! Vor noch größere Probleme wird der Fahrgast gestellt, der in Berlin bei der BVG eine Fahrkarte nach Brandenburg kaufen möchte. Entweder ist das komplett unmöglich oder nur sehr mühsam möglich. Auch der Verweis auf die Bestimmung, sich unmittelbar nach dem Einsteigen beim Zugbegleiter zu melden und bei diesem einen Fahrschein zu kaufen, wird häufig in der Praxis nicht funktionieren. Besonders im Berufsverkehr oder im Sommer auf den Ausflugslinien ist es unmöglich, sich auf die Suche nach dem Zugpersonal zu machen. Oder wird allen Ernstes erwartet, sich mit vielleicht umfangreichem Reisegepäck im Schlepptau auf die Suche im Zug nach dem Zugpersonal zu machen (denn laut Hausordnung darf ich ja mein Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen!). Der DBV-Landesverband hätte sich einen fahrgastfreundlicheren Kommunikationsstil gewünscht: „Der Zustieg ist grundsätzlich nur mit gültiger Fahrkarte gestattet. Wenn an Ihrer Abgangsstation keine Möglichkeit zum Fahrscheinerwerb bestand oder ein Automat defekt ist, informieren Sie bitte das Zugpersonal.“ Der Ton macht die Musik! Der DBV rät allen Fahrgästen, die wegen eines nicht funktionierenden Fahrkartenautomaten doch in die Züge einsteigen, sich die Uhrzeit und Automatennummer zu notieren. Denn nach wie vor sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, überhaupt eine funktionierende Möglichkeit zum Fahrscheinerwerb zur Verfügung zu stellen (Pressemeldung DBV, 25.10.12).