http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/3027532/bbmv20121026.html?c2212428=2207510&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 26. Oktober 2012) Ab 9. Dezember müssen Reisende bereits bei Fahrtantritt im Besitz einer gültigen VBB–Fahrkarte sein. Das Nachlösen im Zug beim Kundenbetreuer ist nur noch möglich, wenn es am Einsteigebahnhof weder eine personalbediente Verkaufsstelle noch einen Automaten gibt. In den Regionalverkehrszügen der DB Regio AG konnten bisher Fahrkarten gegen einen Aufschlag, dem sogenannten Bordpreis, beim Kundenbetreuer erworben werden. Bei anderen Unternehmen im Verkehrsverbund wurden die Fahrscheine zum Teil zuschlagsfrei verkauft. Diese unterschiedlichen Regelungen entfallen nun. In den neuen Verkehrsverträgen ist der Verkauf im Zug zum Bordpreis ausgeschlossen. Wer kontrolliert wird und ohne gültigen Fahrausweis fährt, muss das erhöhte Beförderungsentgelt von mindestens 40 Euro bezahlen. Schon heute gilt diese Regelung bereits in der Mehrzahl der Verkehrsverbünde in Deutschland und wird nun auch auf das gesamte VBB-Gebiet ausgeweitet. Damit werden Missverständnisse, die bisher durch eine uneinheitliche Regelung entstehen ausgeschlossen. Weiterhin besteht im Land Brandenburg die Möglichkeit, bereits im Bus auf der Fahrt zum Bahnhof einen VBB-Fahrausweis bis zum Reiseziel zu erwerben. Abo-Kunden erhalten den Wertabschnitt direkt nach Hause geliefert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher