http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zeigt sich erfreut über die Verabschiedung eines Gesetzes im Land Brandenburg, das die Finanzierung von Neu- und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bis 2019 regelt. Der Landtag in Brandenburg hat ein Gesetz verabschiedet, das den dortigen Projektträgern bis 2019 die verkehrliche Zweckbindung der Bundesfinanzhilfen nach dem so genannten Entflechtungsgesetz sichert. Diese Mittel dienen also auch in den kommenden Jahren der Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit haben auch die brandenburgischen Nahverkehrsunternehmen wieder höhere Planungssicherheit, um dringend notwendige Projekte voranzutreiben. „Die Regierung in Brandenburg hat mit diesem Gesetz einen richtigen und wichtigen Schritt getan. Denn die Entflechtungsmittel sind in ganz Deutschland das Rückgrat für Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur, auch oder gerade für die Gestaltung und Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Ohne eine Zweckbindung dieser Mittel können wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Städten und Gemeinden nicht umgesetzt werden. Wir beglückwünschen den brandenburgischen Verkehrsminister Vogelsänger daher zu diesem Erfolg. Gleichzeitig appellieren wir an diejenigen Bundesländer, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, dem Beispiel aus Brandenburg zu folgen und die verkehrliche Zweckbindung der Entflechtungsmittel per Landesgesetz zu verabschieden“, zeigt sich VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff erfreut. Aus Sicht des VDV ist das Gesetz ein wichtiges Signal an das Bundesfinanzministerium, wenn die Bundesländer sich per Gesetz für eine verkehrsbezogene Zweckbindung der Entflechtungsmittel starkmachen. „Der Bundesfinanzminister möchte die Entflechtungsmittel bis 2020 schrittweise auf Null absenken. Wenn die Länder nun durch gesetzliche Regelungen klarmachen, dass die Projektträger vor Ort auf diese Mittel angewiesen sind, dann kann auch der Bund über diesen Bedarf, den es ja ganz objektiv betrachtet gibt, nicht hinwegsehen. Gut, dass Minister Vogelsänger als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz der Länder hier mit gutem Beispiel vorangeht. Wir wünschen ihm und seinen Länderkollegen viel Erfolg bei den weiteren Gesprächen mit dem Bund in dieser Sache“, so Wolff weiter. Denn neben der Zweckbindung der Entflechtungsmittel muss auch über deren zukünftige Höhe dringend gesprochen werden. Zurzeit stehen bundesweit jährlich 1,335 Milliarden Euro für den Neu- und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (kommunaler Straßenbau und ÖPNV) zur Verfügung. Das Grundgesetz und das Entflechtungsgesetz sehen eine Anpassung der Höhe für den Zeitraum 2014 – 2019 vor. Der VDV fordert – gutachtlich gestützt – gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern eine bedarfsgerechte Erhöhung der verkehrlichen Entflechtungsmittel auf 1,96 Mrd. Euro pro Jahr (davon 740 Mio. Euro für den ÖPNV) (Pressemeldung VDV, 07.06.12).