http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Markterkundung „Anforderung an S-Bahn Fahrzeuge für das Land Berlin“ veröffentlicht (2012/S 31-050062). Der Auftraggeber beabsichtigt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) damit zu beauftragen, Verkehrsleistungen auf einem Teilnetz des Berliner S-Bahn-Netzes mit Neu-Fahrzeugen zu erbringen. Über die beabsichtigte Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Beauftragung des EVU erfolgte eine Vorinformation im Amtsblatt (2010/S 23-032862). Mit der Beauftragung soll u. a. sicher gestellt werden, dass eine qualitativ hochwertige Fahrzeugflotte auf dem Teilnetz zum Einsatz kommt. Hierfür hat der Auftraggeber technische Anforderungen an derartige S Bahn Fahrzeuge definiert, die einen unverbindlichen Zwischenstand darstellen und vor Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens noch weiter modifiziert werden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass interessierte Unternehmen für den Fall der Teilnahme an dem späteren wettbewerblichen Verfahren sich auf die Verbindlichkeit der im Rahmen dieser Markterkundung zur Verfügung gestellten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge nicht berufen können. Unbenommen hiervon haben die bisher definierten Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge einen Stand erreicht, der es zulässt, diese im Rahmen der Markterkundung zu veröffentlichen. Ziel der Markterkundung ist es, durch eine Rückkoppelung mit interessierten Unternehmen weitere Optimierungspotentiale hinsichtlich der Definition der Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge lokalisieren zu können. Unternehmen, die entweder für die Erbringung der Verkehrsleistungen oder von Teilleistungen – wie etwa der Lieferung und Instandhaltung der S-Bahn-Fahrzeuge – fachlich geeignet sind und ihr Interesse nach Maßgabe der Ziffer II.8. bekundet haben, erhalten die technischen Anforderungen an die S-Bahn-Fahrzeuge von der unter Ziffer I.1 bezeichneten Stelle als Excel 2010-Datei auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM). Es besteht die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Kommentierungen zu den technischen Anforderungen für die S-Bahn-Fahrzeuge in das elektronische Dokument einzuarbeiten. Nach dergestalt erfolgter Kommentierung der Fahrzeuganforderungen durch die interessierten Unternehmen, werden diese gebeten, ihre Anmerkungen entweder auf elektronischem Datenträger (CD-ROM) oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle bis zum 13.4.2012 einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Kommentierungen bzw. Anmerkungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die im vorgenannten Sinne von interessierten Unternehmen eingefügten Anmerkungen und Kommentierungen in einem persönlichem Gespräch mit dem jeweiligen interessierten Unternehmen zu erörtern. Eine Verpflichtung der interessierten Unternehmen, ein derartiges Erläuterungsgespräch mit dem Auftraggeber durchzuführen, besteht nicht. Die interessierten Unternehmen werden aber bei Abgabe der Interessenbekundung gebeten, mitzuteilen, ob sie für ein derartiges Gespräch zur Verfügung stehen (WKZ, Quelle EU-Amtsblatt, 16.02.12).