Morgens ist die U-Bahn ein Futtermobil. Tasche unterm Arm, Handy am Ohr,
bleibt eine freie Hand für das mit Käse und Schinken gestopfte Panini. Der
Nachbar balanciert einen Becher Milchkaffee. Nach der Fahrt kann jeder den
Kollegen die klebrige Hand zum Morgengruß bieten.
Wer studiert schon das Kleingedruckte? Auf den Bahnhöfen hängt neben dem
Stadtplan ein Dokument, das nur mit Lupe und in gebückter Haltung zu lesen
ist: Die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe. „Pst!“, ahnt man die
BVG-Chefin sagen, „weil sonst der ganze Bahnsteig lacht.“ Raus mit der
Lupe! Paragraf 4. Was ist verboten? Der Genuss von Alkohol – auch ohne
Gesetz! – ebenso wie die Mitnahme „übel riechender“ Gestalten, der Verzehr
„offener Speisen“ und Auftritte des lärmenden Kleinstkunstgewerbes.
Hunde müssen Maulkorb tragen (noch nie erlebt!). Untersagt ist, in
Abfallkörben …