BVG: Die Beförderungsbedingungen der BVG sind ein Possenspiel, Alle beschweren sich über die S-Bahn – aber auch die U-Bahn liegt im Argen. Säufer, Schläger, Musikanten: Die BVG duldet täglich, was sie eigentlich verbietet. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/meinung/

die-befoerderungsbedingungen-der-bvg-sind-ein-possenspiel/5968472.html

Morgens ist die U-Bahn ein Futtermobil. Tasche unterm Arm, Handy am Ohr,

bleibt eine freie Hand für das mit Käse und Schinken gestopfte Panini. Der

Nachbar balanciert einen Becher Milchkaffee. Nach der Fahrt kann jeder den

Kollegen die klebrige Hand zum Morgengruß bieten.

Wer studiert schon das Kleingedruckte? Auf den Bahnhöfen hängt neben dem

Stadtplan ein Dokument, das nur mit Lupe und in gebückter Haltung zu lesen

ist: Die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe. „Pst!“, ahnt man die

BVG-Chefin sagen, „weil sonst der ganze Bahnsteig lacht.“ Raus mit der

Lupe! Paragraf 4. Was ist verboten? Der Genuss von Alkohol – auch ohne

Gesetz! – ebenso wie die Mitnahme „übel riechender“ Gestalten, der Verzehr

„offener Speisen“ und Auftritte des lärmenden Kleinstkunstgewerbes.

Hunde müssen Maulkorb tragen (noch nie erlebt!). Untersagt ist, in

Abfallkörben …

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