http://www.deutschebahn.com/site/bahn/
de/presse/presseinformationen/ubp/
p20110621a.html
(Berlin, 21. Juni 2011) Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für
die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich
erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann
bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten
Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt
werden.
„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte
Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger
Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen
Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine
möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB
vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für
schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das
Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den
Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die
Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit
können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen
Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE),
Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für
kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche
Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist
ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum
Bürokratieabbau.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG