Schönstes Ausflugswetter. Was liegt für viele Berliner also näher, ihrer
Badewanne einen Besuch abzustatten. Mit dem Fahrrad selbstverständlich. Nur
dumm, dass gerade an diesem Wochenende das eh nicht ausreichende Zugangebot
durch den Komplettausfall des RE 3 zwischen Gesundbrunnen und Bernau noch
weiter dezimiert wird.
Völlig die absehbare Nachfrage ignorierend, wird stattdessen von DB Regio
auf die S-Bahn verwiesen, die zwischen Gesundbrunnen und Bernau als Ersatz
herhalten muss, Nur: die S-Bahn fährt alle 20 Minuten und nur mit 6 Wagen.
Das kann natürlich nicht gutgehen und führt auch zu unschönen Situationen.
Wie Fahrgäste mit Gepäck und Fahrrädern, die in vier Doppelstockwagen auf
den Treppen und in den Gängen stehend, in sechs einstöckige S-Bahn-Wagen
passen sollen, erschließt sich dem Beoachter nicht ganz.
Die Fahrgastnachfrage war abzusehen. Deshalb ist es eine Frechheit, die
schwächelnde S-Bahn als „Ersatz“ heranzuziehen und die Fahrgäste auf sie zu
verweisen, obwohl es überhaupt kein zusätzliches Angebot für die
zusätzlichen Fahrgäste der Regionalexpress-Züge gibt. Offensichtlich
reichen die Regelungen in den Verkehrsverträgen nicht aus, um ein
angemessenes Ersatzangebot sicherzustellen. Dies betrifft auch die
generelle Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck und Rollstühlen bei
Ersatzverkehren. Hier erwartet der DBV Berlin-Brandenburg, dass zukünftig
ein Ersatzverkehr wirklich ein ersetzendes — qualitativ und quantitativ —
Angebot bedeutet. Es müssen zukünftig die gleichen Standards wie beim
Regelverkehr gelten.
Für die neu abzuschließenden Verkehrsverträge fordert der DBV deshalb die
Aufnahme entsprechender Regelungen und, bei Verstößen, Sanktionen, die den
betroffenen Verkehrsunternehmen wehtun. Sonst wird sich wohl nichts ändern.
Beim Aushandeln dieser Passagen in neu abzuschließenden Verträgen können
die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg Ihre Vorstellungen und
Wünsche direkt einbringen.
Ein Rausreden mit dem sonst üblicherweise zu hörenden Argument, man sei ja
gar nicht zuständig, läuft ins Leere. Wenn also in Zukunft ein Bus, der für
eine Bahn als Ersatzverkehr fährt, keine Fahrräder mitnehmen kann, die
Sitzplätze dort nicht ausreichen oder ein regulär verkehrender Zug einfach
das Etikett „Ersatzverkehr“ aufgeklebt bekommt, tragen daran die
Verkehrsministerien beider Länder eine Mitschuld (Pressemeldung Deutscher
Bahnkunden-Verband, 15.06.11).