STAHNSDORF – In Sachen „Friedhofsbahn“ hat die Evangelische Landeskirche
Berlin-Brandenburg jetzt von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Antrag auf
Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu
stellen. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Berlin im Januar
entschieden, dass die Friedhofsbahn zwischen Wannsee und Südwestkirchhof
Stahnsdorf nicht wieder aufgebaut werden muss.
Antrag auf Zulassung zur Berufung
Die evangelische Kirche habe aus dem 1909 mit der preußischen Eisenbahn
geschlossenen Vertrag über den Bau der Bahn keinen Anspruch auf
Wiederherstellung der 1961 mit dem Mauerbau stillgelegten Strecke, hieß es.
Derzeit existieren nur noch Gleisreste und der marode Bahnhof Dreilinden.
Der Anspruch lasse sich nicht durch einen mehr als hundert Jahre alten
Vertrag stützen, hatte …