Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und das Land
Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, haben im
Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zu Verkehrsleistungen
im SPNV-Netz der Berliner S-Bahn gegeben (2011/S 1-001450).
Die Länder Berlin und Brandenburg haben einen für den Zeitraum vom 1.1.2003
bis zum 14.12.2017 wirksamen Vertrag über die Bedienung der Strecken im
S-Bahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg mit der S-Bahn Berlin GmbH
vereinbart.
Über Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag haben die Vertragspartner
einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. In dessen Umsetzung soll die
S-Bahn Berlin GmbH vertraglich verpflichtet werden, in den Fahrplanjahren
2012 bis 2017 Mehrleistungen zu den bestehenden vertraglichen
Verpflichtungen in einem Gesamtvolumen von ca. 11 500 000 Zugkm
insbesondere zur Anbindung des neuen Flughafens BER in Schönefeld zu
erbringen, ohne dass eine zusätzliche finanzielle Leistung der Länder
erforderlich ist. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht (WKZ, Quelle
EU-Ausschreibung, 05.01.11).