Die Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ingeborg Junge-Reyer,
der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg,
Jörg Vogelsänger, das Mitglied des Vorstandes der DB AG für
Personenverkehr, Ulrich Homburg, und der Sprecher der Geschäftsführung der
S-Bahn Berlin GmbH, Peter Buchner, haben am 11.10.10 den Änderungsvertrag
zum laufenden S-Bahn-Vertrag unterzeichnet. Wichtigster Inhalt des
Änderungsvertrages ist die Festlegung der Zahl der im täglichen
Spitzenbedarf zur Verfügung zu stellenden Fahrzeuge.
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 hat sich die S-Bahn Berlin GmbH
verpflichtet, mindestens 562 Viertelzüge (netto ohne Betriebsreserve)
einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht sich auf 575 Viertelzüge, sobald
die zusätzlichen Leistungen zur Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg
zu erbringen sind. Auf dieser Basis sind die Länder Berlin und Brandenburg
berechtigt, die Zuglängen je Fahrt vorzugeben.
Bei Nichterfüllung dieser Festlegungen können die Länder den finanziellen
Beitrag für jedes vertragswidrig nicht eingesetzte Fahrzeug (Viertelzug)
kürzen. Der konkrete Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie schnell die S-Bahn
Berlin GmbH wieder die vertraglich vorgegebenen Kapazitäten erreicht.
Darüber hinaus erhalten die Länder schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei
„Schlechtleistungen“, d.h. bei Verfehlungen des vertraglich vereinbarten
Qualitätsniveaus. Kürzungen sind bei Qualitätsmängeln künftig nicht mehr
auf 5 % des jährlichen Bestellerentgelts begrenzt. Vielmehr wird ab 2010
die Grenze bei 16 %, also dem mehr als Dreifachen liegen. Zudem wird ab dem
Jahr 2011 unzureichende Sauberkeit zusätzlich bestraft.
Im Ergebnis soll der geänderte Vertrag gewährleisten, dass die
S-Bahn-Kapazität der aktuellen Nachfrage, aber auch dem künftigen,
wachsenden Bedarf der Fahrgäste entspricht.
Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Mit dem Änderungsvertrag ist es gelungen,
den Umfang und die Qualität der S-Bahn-Verkehrsleistung konkreter als
bisher zu beschreiben und Leistungsmängel stärker als bisher finanziell zu
sanktionieren. Um Missverständnisse zu vermeiden: Kürzungen sind kein
Selbstzweck. Sie sind ein Instrument, um die S-Bahn Berlin GmbH dazu
anzuhalten, das vereinbarte Leistungsniveau nach Umfang und Qualität
möglichst schnell zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen. Dafür werden
wir gern so bald wie möglich wieder den vollen Preis zahlen!“
Das S-Bahn-System ist ein zentraler Bestandteil des ÖPNV in Berlin. Der
teilweise Ausfall und die Einschränkungen in diesem System beeinträchtigen
das ÖPNV-Angebot über einen längeren Zeitraum schwer. Die S-Bahn Berlin
GmbH ist aufgefordert, das Vertrauen der Kunden in die S-Bahn und damit in
den ÖPNV insgesamt durch eine möglichst zeitnahe hohe Qualität des
S-Bahn-Verkehrs wiederherzustellen.
Zum Nutzen der Kundinnen und Kunden werden die einbehaltenen Mittel zur
weiteren Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur mit Schwerpunkt bei der BVG
verwendet (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 12.10.10).