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Die S-Bahn-Krise hat nun auch ein juristisches Nachspiel. Doch dabei müssen sich nicht etwa die früheren Manager verantworten, sondern ein Mitarbeiter des Technikbereichs. Vor dem Landesarbeitsgericht ging es gestern um den Fall des S-Bahn-Prüfbeauftragten Detlef K., der nach Meinung seines Arbeitgebers seine Pflichten verletzt hat – zum Beispiel, indem er Risse an einem Rad nicht gemeldet habe. Heinz Weiß, der Rechtsanwalt des Ingenieurs, reagierte mit schweren Vorwürfen gegen das Verkehrsunternehmen. Sein Mandant sei ein „Bauernopfer“, sagte er. Detlef K. werde für organisatorische Versäumnisse verantwortlich gemacht, für die er nichts konnte. Die Schuldigen, so ließ der Jurist durchblicken, saßen damals woanders: weiter oben, im Management.
Stuhlreihen, Tische, ein Computer: Kahler als der Saal 334 im Justizgebäude Magdeburger Platz kann ein Gerichtsraum kaum aussehen. In dieser nüchternen …