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Der Senat hat sich am 30.06.10 mit der DB AG über die Kernpunkte einer Nachbesserung des laufenden S-Bahn-Vertrages verständigt. Senatorin Junge-Reyer: „Mein Verhandlungsziel war es, die S-Bahn für die Kundinnen und Kunden so schnell wie möglich wieder pünktlich und sicher fahren zu sehen. Wir haben Vereinbarungen getroffen, die gewiss eine Herausforderung für die S-Bahn darstellen – sie aber auch verpflichten, die vorhandenen Probleme zu lösen. Mir geht es bei den Nachverhandlungen daher nicht vorrangig um die Einbehaltung einer möglichst großen Summe. Die Kürzungen sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Instrument, um die S-Bahn GmbH dazu anzuhalten, das vereinbarte Leistungsniveau nach Umfang und Qualität möglichst schnell zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen.“
Künftig ist durch die Länder Berlin und Brandenburg die insgesamt erforderliche Fahrzeuganzahl und die Zuglängen je Fahrt entsprechend vorgegeben. Verletzt die S-Bahn Berlin GmbH diese Vorgaben, können die Länder die Zahlungen entsprechend kürzen.
Darüber hinaus erhalten die Länder schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei „Schlechtleistungen“, d.h. Verfehlungen vertraglich vereinbarter Qualitätsniveaus. Im Ergebnis soll der geänderte Vertrag gewährleisten, dass die S-Bahn-Kapazität der aktuellen Nachfrage, aber auch dem künftigen, wachsenden Bedarf der Fahrgäste entspricht.
„Die vollständige Wiederherstellung eines verlässlichen und leistungsfähigen S-Bahn-Verkehrs für die Hauptstadtregion ist kein Lippenbekenntnis für uns“, sagt Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn. „Mit dem nachbesserten Verkehrsvertrag sehen wir uns auf einem guten Weg, das Vertrauen der Fahrgäste und des Bestellers nachhaltig zurückzugewinnen.“
Wichtigstes Resultat der Nachverhandlungen ist die Einigung auf die Höhe der jährlich einzusetzenden Fahrzeuge. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 hat sich die S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet, mindestens 562 Viertelzüge (netto ohne Betriebsreserve) einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht sich auf 575 Viertelzüge, sobald die zusätzlichen Leistungen zur Anbindung des Flughafen Berlin-Schönefeld BBI zu erbringen sind.
Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben können die Länder den finanziellen Beitrag für jedes vertragswidrig nicht eingesetzte Fahrzeug (Viertelzug) kürzen. Der konkrete Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie schnell die S-Bahn Berlin GmbH wieder die vertraglich vorgegebenen Kapazitäten erreicht.
Eine weitere Verbesserung für die Länder besteht in der Einigung, dass Kürzungen künftig nicht mehr auf 5 % des jährlichen Bestellerentgelts begrenzt sind. Vielmehr wird ab 2010 die Grenze bei 16 %, also dem mehr als Dreifachen liegen. Zudem wird ab dem Jahr 2011 unzureichende Sauberkeit zusätzlich bestraft (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 01.07.10).