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SCHÖNEFELD. Vor knapp einem Jahr begann die Berliner Flughafengesellschaft (FBS) ihr Schallschutzprogramm, mit dem Zehntausende Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens BBI wenigstens zum Teil vor dem kommenden Fluglärm geschützt werden sollen. Doch die Erfahrungen, die der Berliner Rechtsanwalt Frank Boermann seitdem gemacht hat, sind einfach negativ. „Wir haben Anträge gestellt, hundertfach“, sagt Boermann, der für eine renommierte Kanzlei arbeitet und fast 1 400 Mandanten vertritt. Doch eine Vereinbarung, mit der sich die FBS zur Kostenübernahme beim vorgeschriebenen Einbau spezieller Fenster und von Lüftern verpflichtet, hat er bis heute nicht unterzeichnet. In allen individuellen Vereinbarungen, die die FBS ihm vorlegte, entdeckte er unklare Formulierungen, eingeschränkte Rechte der Antragsteller und Fehler im Detail. „Seit Monaten ist nichts mehr geschehen“, sagt Boermann. In den Verträgen geht es um Kosten von …