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Die Fortschritte bei der S-Bahn-Fahrzeugwartung ermöglichen zum 8. März einzelne Verbesserungen im Angebot. So sollen die Züge auf der Ringbahn (S41/S42) im Berufsverkehr (5.30 bis 9.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr) endlich wieder im 5-Minuten-Takt verkehren. Eine erfreuliche Nachricht.
Außerdem soll die S7 wieder im 10-Minuten-Takt zwischen Ahrensfelde und Potsdam Hbf verkehren. Normalerweise wäre das auch eine erfreuliche Nachricht. In der aktuellen Situation ist es jedoch Ausdruck einer grundlegend falschen Prioritätensetzung.
Angesichts knapper Fahrzeuge müssen Angebotsverbesserungen zunächst dort realisiert werden, wo sie am dringendsten sind. Anstatt ab dem 8. März auch auf dem S7-Abschnitt Westkreuz – Grunewald – Nikolassee wieder alle 10 Minuten zu fahren, muss die viel stärker genutzte und oft überfüllte S-Bahn-Linie 5 von bzw. nach Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg endlich wieder alle 10 Minuten auf die Stadtbahn fahren. Derzeit fährt nur alle 20 Minuten ein S5-Zug zum Ostbahnhof und weiter auf die Stadtbahn, während der Zug dazwischen jeweils im S-Bahnhof Warschauer Straße endet bzw. startet.
Die Entscheidung für die S7 und gegen die S5 ist auch deshalb falsch, weil bei der S7 zwischen Potsdam Hbf und Ostbahnhof ein Alternativangebot mit Regionalzügen und ausgeliehenen S-Bahn-Zügen auf den Fernbahngleisen gefahren wird und auch über den 8. März hinaus gefahren werden kann – und muss.
Wer ist Schuld an dieser Fehlentscheidung? In der Vergangenheit haben sich Senat, VBB und S-Bahn gegenseitig die Verantwortung zugeschoben. Besteller in Berlin ist jedoch das Land Berlin. Verantwortlich ist also die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, entweder, weil sie die falsche Prioritätensetzung zu verantworten hat, oder weil sie ihre Verantwortung als Besteller nicht wahrgenommen und eine falsche Prioritätensetzung zugelassen hat (Pressemeldung IGEB, 01.03.10).