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(Berlin, 25. Februar 2010) Als Ausgleich für die derzeitigen und noch bis Ende 2010 andauernden verkehrlichen Beeinträchtigungen hat die S-Bahn Berlin ein weiteres Paket von Entschuldigungsleistungen für die Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs geschnürt. Die vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Dr. Rüdiger Grube, nach seinem Treffen mit Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit angekündigte Maßnahme hat einen Wert von 70 Millionen Euro und wird Stammfahrgästen und Gelegenheitskunden gleichermaßen zugute kommen. Details zum Zeitpunkt und den Modalitäten der zweiten Phase der Kundenentschädigung hat das Unternehmen am Donnerstag veröffentlicht.
Alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den Berliner Tarifbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC gelten, fahren im November und Dezember kostenlos. Kunden, die ihre Jahreskarte bar bezahlt haben, können sich den anteiligen Betrag bereits ab 1. April an S-Bahn- und BVG-Schaltern auszahlen lassen. Jahreskarten, die ab 1. April erworben werden, sind entsprechend preisreduziert.
Die zweimonatige Freifahrtregelung gilt auch für Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau, die über ein Semesterticket verfügen.
Nutzer von kalendergebundenen Monatskarten und des Berlin-Tickets S (Sozialticket) erhalten für zwei Monate eine Barerstattung von jeweils 15 Euro, also insgesamt 30 Euro. Für Kunden mit gleitenden Monatskarten verlängert die S-Bahn Berlin die Gültigkeit für im November beginnende Karten um zwei Wochen.
Fahrgästen, die nicht regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, bietet die S-Bahn Berlin an allen acht Wochenenden im November und Dezember die Möglichkeit, ihren Einzelfahrausweis für die Berliner Tarifbereiche Berlin AB, Berlin BC und Berlin ABC als Tageskarte zu benutzen.
Für die Auswahl von November und Dezember als Entschädigungszeitraum sprechen verschiedene Gründe, erläutert Peter Buchner, Geschäftsführer der S-Bahn Berlin: „Die organisatorische Vorbereitung der Maßnahme dauert mehrere Monate, da umfassende Absprachen mit den Mitgliedsunternehmen im VBB getroffen werden müssen. In der Sommerzeit ist die Umsetzung nicht sinnvoll, da viele Berliner verreisen. Herbst und Vorweihnachtszeit sind hingegen Monate, in denen viele Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.“ Der VBB trägt diese Entscheidung mit.
Die S-Bahn Berlin informiert über alle Details der Entschädigungsregelung in einer Sonderausgabe der S-Bahn-Kundenzeitung. Die „punkt3-spezial“ ist ab sofort an allen Verkaufsstellen des Unternehmens erhältlich ist.
Die Informationen sind auch im Internet unter www.s-bahn-berlin.de verfügbar. Für Fragen steht das S-Bahn-Kundentelefon unter der Nummer 030 29 74 33 33 zur Verfügung.
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