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Am künftigen Hauptstadtflughafen BBI in Schönefeld darf mitten in der Nacht nicht geflogen werden. In den Stunden davor aber umso mehr: Das geht aus der neuen Regelung für Nachtflüge hervor, die das brandenburgische Infrastrukturministerium gestern bekanntgab. Der ergänzende Planfeststellungsbeschluss war notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die alte Regelung, nach der weitgehend auch nachts geflogen werden durfte, im März 2006 verworfen hatte. „Wir hoffen, die Vorgaben des Gerichts umgesetzt zu haben“, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) gestern. Der BBI soll in zwei Jahren den Betrieb aufnehmen.
Dem neuen Beschluss zufolge, der noch nicht rechtskräftig ist, darf nun von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends ohne Einschränkungen geflogen werden. Allein zwischen 22 und 23 Uhr geht das Ministerium von 43 Flügen aus – mehr als die Hälfte der Höchstkapazität, die die beiden Start- und Landebahnen zulassen. Dagegen sind nun …