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Verkehr;art18614,2915208
Von neuen Versuchen auf einem Prüfstand sei aber abgeraten worden. Die Bahn habe sich dann mit einer theoretischen Berechnung zufrieden gegeben und die Räder bestellt, was gegen die Zulassungsbestimmungen verstoßen habe.
Personenvorstand Ulrich Homburg hatte bereits am Donnerstag darauf hingewiesen, dass es vor der Bestellung neuer Räder Hinweise auf deren Mängel gegeben habe, dies aber nicht weiter ausgeführt. Unklar blieb, warum die S-Bahn die Räder unverändert weiter bestellt hatte. Bei der Entwicklung in den 90er Jahren hätten sie den damals geltenden Normen entsprochen, hatten die Bahn-Verantwortlichen bisher argumentiert.
Bereits 2003 hatte es einen Riss an einem Rad gegeben, das dabei zu 70 Prozent beschädigt worden sei, hatte Homburg weiter gesagt. 2005 seien dann planmäßig neue Räder bestellt worden, weil die vorgesehene Laufleistung der vorhandenen erreicht war. Vor einer Bestellung ist eine technische Freigabe durch den Konzern …