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Cottbus hat am Jahresanfang seinen Großstadt-Status verloren. Von der höchsten jemals erreichten Einwohnerzahl 1989 von über 134.000 sind reichlich 99.000 übrig geblieben, obwohl viele Orte/Gemeinden seit 1993 eingemeindet wurden. Viele Junge, gut Ausgebildete, insbesondere jüngere Frauen haben die Stadt verlassen und werden nicht wiederkommen.
Dieser Trend setzt sich fort. Jedoch hat das prognostizierte Tempo offenbar zugenommen. Die Vorschauwerte der Bevölkerungsentwicklung bis 2010 zeichnen eine Kommune, die durch fortschreitende Überalterung der Einwohner gekennzeichnet ist. So werden z. B. Laut einer Prognose der Stadt Cottbus in 10 Jahren ca. 25% der Einwohner des Stadtteils Sandow 65 Jahre und älter sein. Einher geht dieser Prozess mit absinkender Kaufkraft.
Unter diesen Gesichtspunkten kommt der Sicherung der Mobilität der Einwohner eine hohe soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung zu! Gerade in Städten wie Cottbus entsteht durch die eingangs genannten Faktoren in logischer Folge eine Erhöhung des Anteils dieser Personen an der Gesamtzahl der Einwohner. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Gewährleistung der Mobilität des genannten Personenkreises eine zutiefst soziale Aufgabe, die bereits 1994 im Artikel 3 des Grundgesetzes Aufnahme fand. Hier wurde formuliert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Die Gleichstellungsgesetze für Behinderte der Bundesländer tragen übrigens dieser Aufgabenstellung Rechnung. Sie verpflichten Behörden und öffentliche Institutionen, umfassende Barrierefreiheit zu garantieren. Dazu gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, zum Arzt, zum Arbeitsplatz, zu allen öffentlichen Gebäuden zu gelangen, gleich, ob mit Rollstuhl, Rollator, Armstützen, Blinden-, Gehstock oder ähnlichen Hilfsmitteln.
Und genau hier liegt im ÖPNV das Problem. Es ist unstrittig, dass mittels einer Straßenbahn diese Mitbürger einfach besser, sicherer, bequemer und in größerer Anzahl als im Bus ans Ziel gebracht werden. Unter diesem Aspekt sollte also wirklich ernsthaft geprüft werden, welche Bedingungen geschaffen und welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen und welche Beschlüsse zu fassen sind, um das zu garantieren und zwar auf Dauer.
Ein weiterer Personenkreis, der doch recht hohen Mobilitätseinschränkungen unterliegt, sind Frauen – ggf. natürlich auch Männer – mit Kinderwagen. Im Regelfall findet nicht mehr als ein Kinderwagen in einem Bus Platz. Wie viele mussten -zigmal an der Haltestelle auf den nächsten oder übernächsten Bus warten, da der Fahrer ihnen freundlich zu verstehen gab, dass er sie/ihn und den Kinderwagen nicht befördern könne, da der Bus voll sei.
Auch an dieser Stelle sollte durch die Verantwortlichen reichlich überlegt werden. Finanziell Bessergestellte haben es relativ einfach. Sie nehmen eben dann das Auto. Was machen aber andere, die diese Möglichkeit nicht haben? Diese Frage dürfte sich jeder wohl selbst beantworten können.
Aber auch für „normale“ Bürger birgt natürlich die Straßenbahn eine ganze Menge von Vorteilen. Erinnert sei hier nur an den Tourismus. Es ist eben z. B. relativ einfach, unter Mitnahme größerer Gepäckstücke oder von Fahrrädern sein Ziel komfortabel zu erreichen.
Im Vorfeld einer Wahl sollten sich doch bitte die Mitglieder der Fraktionen der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung, die am 24. Juni diesen Jahres der Vorlage Nr. IV-094/09 zugestimmt haben, überlegen, welche perspektivischen Auswirkungen dieser Beschluss auf politischer Ebene durchaus haben kann. Letztlich sollte sich also niemand wundern, wenn sich die Wahlziele seiner Partei am 27. September hinsichtlich der in Cottbus für sie abgegebenen Stimmen in Schall und Rauch auflösen sollten. Für diesen Fall brauchen sie dann niemanden außer sich selbst die Schuld dafür zu geben (Pressemeldung Deutscher Bahnkunden-Verband, Regionalverband Cottbus, 02.09.09).