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.bin/dump.fcgi/2009/0129/berlin/0063/index.html
Peter Neumann
Weil der Automat kaputt ist, kann kein Fahrschein gekauft werden – trotzdem will der Zugbegleiter 40 Euro wegen Schwarzfahrens. Der Automat funktioniert, dafür ist der Entwerter außer Betrieb – der Kontrolleur kennt dennoch keine Gnade. Eine Störung unterbricht den Betrieb – aber Informationen gibt es nicht. Im Fahrplan stehen die Zeiten minutengenau – was die Busfahrer am späten Abend nicht davon abhält, meist zu früh zu starten. Das sind vier typische Fälle, in denen die Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen kann. Gestern wurde sie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eröffnet.
Jeder Reisende, der in Berlin, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt mit dem Nahverkehr unterwegs gewesen ist, kann sich schriftlich an diese Instanz wenden: zunächst per E-Mail (kontakt@schlichtungsstelle-nahverkehr-ost.de) oder Fax (39 99 32 17). Ein Postfach ist beantragt. „Wir versprechen, dass bis zum Schlichtungsvorschlag …