http://www.lok-report.de/
Im Rahmen einer Standortkonferenz präsentierten gestern am 11. November 2008, die Senatsbaudirektorin, Regula Lüscher, Prof. Markus Neppl (ASTOC) sowie Vertreter der DB AG, der VIVICO und des Bezirks den Masterplan Heidestraße. Die Bürogemeinschaft ASTOC /Studio Urban Catalyst hatte nach einem städtebaulichen Wettbewerb seit April 2008 den Masterplan erarbeitet, der gestern erstmals öffentlich vorgestellt wurde.
Senatsbaudirektorin Regula Lüscher: „Die Erarbeitung eines Masterplans ist in dieser Form etwas Neues für Berlin. Wir sehen hier wie gut die Kooperation zwischen Projektentwicklern, Architekten, Planern und der Administration funktionieren kann. Das Instrument eines strategischen Masterplans wird hier erstmals für ein riesiges innerstädtischen Quartier erprobt. Der Masterplan hat nicht – wie z.B. ein Bebauungsplan – Rechtskraft, er bildet aber die Grundlage für alle zukünftigen Abwägungsprozesse im Rahmen der Bauleitplanung. Das heißt, alle zuständigen Stellen des Landes Berlin werden sich bei der Erstellung der Bebauungspläne an diesem Masterplan orientieren.“
Der Masterplan Heidestraße formuliert das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Wiedernutzbarmachung des ca. 40 Hektar großen, ehem. Güterbahnhofs beiderseits der Heidestraße, zu einem eigenständigem Quartier nördlich des Berliner Hauptbahnhof. Der Masterplan drückt die wesentlichen stadtentwicklungsplanerischen und städtebaulichen Ziele Berlins für die auf einen längerfristigen Zeitraum angelegte Entwicklung des Heidestraßenquartiers aus. Es handelt sich dabei um ein flexibles, fortschreibungsfähiges Konzept, das im weiteren Planungs- und Entwicklungsprozess verfeinert und konkretisiert wird. Wesentliche Funktion des Masterplans ist es, Rahmenbedingungen für die ökonomische, soziale, kulturelle und stadtökologische Entwicklung der Heidestraße in diesem zentralen innerstädtischen Raum zu schaffen.
Für die Quartiersentwicklung Heidestraße soll Nachhaltigkeit in seiner umfassenden Definition über alle Planungsebenen und in den einzelnen Entwicklungsprozessen betrachtet werden. Bereits in der städtebaulichen Planung sollen die wesentlichen Grundlagen und Anforderungen für eine nachhaltige Quartiersentwicklung definiert werden.
Das Quartier entlang der Heidestraße soll von einer städtisch-gemischten Nutzungsstruktur geprägt sein, mit der die Wohnfunktionen in zentraler Innenstadtlage mit ca. 2.000 Wohnungen gestärkt, ein breites Angebot für Firmen, Unternehmen und neue Arbeitsplätze sowie Angebote im Freizeit- und Kulturbereich geschaffen werden. Die Heidestraße selbst kann zu einer wohngebietsbezogenen Geschäftsstraße qualifiziert werden. Zur besseren Vernetzung mit den angrenzenden Quartieren und zur Minimierung der Barrierewirkung, sind Brückenbauten über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und die Bahntrasse geplant.
Bis zum Ende des ersten Quartals 2009 ist der Beschluss des Masterplans durch den Senat und die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus geplant. Im Vordergrund der Senatsvorlage steht der Beschluss des Masterplans und der damit verbundenen Zielsetzungen / Leitlinien gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB als „sonstige städtebauliche Planung“. Damit erfolgt eine Selbstbindung des Landes, das diese Planung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten ist (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 13.11.08).