http://www.morgenpost.de/berlin/article570410/.html
Der juristische Streit um den Großflughafen BBI in Schönefeld ist noch nicht beendet. So muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut mit dem Projekt befassen, nachdem ein Ehepaar aus Schulzendorf (Dahme-Spreewald) jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Der Forderung der Brandenburger: Sie wollen für Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm an ihrem Haus mehr Geld als üblich erstattet bekommen, so die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in Würzburg. Ansonsten drohten „unzumutbare finanzielle Belastungen“.
Die Anwohner der Einflugschneise des Flughafens Schönefeld gehen demnach auf der Grundlage eines Gutachtens davon aus, dass die Kosten für die Dämmung ihres Hauses in Holz-Leichtbauweise „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bei bis zu 90 Prozent des Verkehrswertes …