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Grüne: Senat droht Ärger aus Brüssel
„Ausschreibungsverzicht für S-Bahn-Linien verstößt gegen EU-Recht“
Nach Auffassung der Berliner Grünen verstößt der Senat mit seiner Entscheidung, auf eine Teilausschreibung des S-Bahn-Netzes zu verzichten, gegen das Vergaberecht der Europäischen Union (EU). Nach EU-Recht seien langfristige Verkehrsverträge ohne Ausschreibung – wie etwa der über zwölf Jahre laufende Vertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH – nur dann zulässig, wenn ein wesentlicher Teil der bestellten Leistungen während der Vertragslaufzeit ausläuft und danach im Wettbewerb vergeben wird, sagt Fraktionschefin Franziska EichstädtBohlig. Genau aus diesem Grund habe der Senat in dem 2004 mit der Bahntochter geschlossenen Vertrag …