Straßenbahn: Straßenbahnbetrieb im Innenstadtring, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/
ka16-10851.pdf

Straßenbahnbetrieb im Innenstadtring – 2. Versuch eine Antwort zu erhalten
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie
folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage
zukommen zu lassen und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie ist in den Antworten zu 2.1. bis 2.6. sowie 6. und 7.
wiedergegeben:

Frage 1: Ist der Antwort des Senats auf die Fragen 2, 3, 5, 6, 7 und 8
der Kleinen Anfrage 16/10197 zu entnehmen, dass dieser als Besteller von
Verkehrsleistungen keinen Einfluss auf die Vorhaltung von Infrastruktur
und die Organisation des Straßenbahnbetriebes in Mitte ausüben will?
Antwort zu 1.: Nein. Es trifft nicht zu, dass der Senat als Besteller
von Verkehrsleistungen keinen Einfluss auf die Vorhaltung von
Infrastruktur und die Organisation des Straßenbahnbetriebes in Mitte
ausüben will. Frage 2: Hat der Senat inzwischen von der BVG Auskünfte
über die nachfolgend aufgelisteten unbeantworteten Anfragen der Drs.
16/10197 erhalten, und wenn ja, wie lauten diese auf nachfolgende Fragen:

Antwort zu 2.: Ja. Frage 2.1: Hält der Senat nach Fertigstellung der
Straßenbahnstrecke zum Hauptbahnhof (Lehrter Bahnhof) die Vorhaltung der
Straßenbahnstrecke Kreuzung Invalidenstraße/ Chausseestraße –
Schwartzkopffstraße mit der Wendeschleife durch Schwartzkopffstraße,
Pflugstraße und Wöhlertstraße als Betriebsstrecke für notwendig? Antwort
zu 2.1: ,,Mit der Neubaustrecke entsteht eine leistungsfähige Endstelle
westlich des Hauptbahnhofes im Bereich des ehemaligen Bahnviadukts. Des
Weiteren werden die Gleisanlagen am Knotenpunkt Invalidenstraße/
Chausseestraße für jede ankommende Fahrtbeziehung der Straßenbahn
jeweils zwei Fahrtrichtungen im Linienverkehr oder für betriebliche
Umleitungen ermöglichen. Damit ist die Endstelle Schwartzkopffstraße
auch für betriebliche Belange nicht mehr erforderlich.“

Frage 2.2: Wenn nein, wie ist im Falle von Behinderungen (z.B.
Bauarbeiten, Großveranstaltungen, technische Störungen, Unfälle) im
Bereich des Hauptbahnhofes die Aufrechterhaltung des
Straßenbahnbetriebes wenigstens bis zur Kreuzung Invalidenstraße/
Chausseestraße gewährleistet? Antwort zu 2.2: Siehe Antwort zu Frage 2.1.

Frage 2.3: Soll nach Fertigstellung des Projektes Alex II weiterhin eine
Straßenbahnlinie durch die Alte und Neue Schönhauser Straße geführt
werden? Antwort zu 2.3: ,,Die Strecke durch die Alte/Neue Schönhauser
Straße wird nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum S- und U-Bahnhof
Alexanderplatz nicht mehr im Linienverkehr befahren.“

Frage 2.4: Wenn nein, wie soll stattdessen die Erschließung der Gebiete
beiderseits der Alten und Neuen Schönhauser Straße gewährleistet werden?
Antwort zu 2.4: ,,Die Straßenbahnstrecke in der Alten und Neuen
Schönhauser Straße hat ihre Bedeutung im Wesentlichen durch die
Umgestaltung des Zentrums der damaligen Hauptstadt der DDR mit
Herausnahme der Straßenbahn aus dem Stadtzentrum erhalten. Sie diente
seit Einstellung des Straßenbahnbetriebes auf dem Alexanderplatz als
Zuführungsstrecke zur Endhaltestelle am Hackeschen Markt. Die daraus
resultierenden Linienführungen entsprachen bzw. entsprechen allerdings nicht
den Hauptverkehrsströmen, die radial auf den Alexanderplatz zuführen.
Mit der Wiederheranführung der auf das Zentrum zulaufenden
Straßenbahnstrecke aus der Greifswalder Straße wurde 1998 ein erster
wichtiger Schritt getan, um diesen Verkehrsströmen wieder zu
entsprechen. Gleiches gilt für die Heranführung der Straßenbahn aus der
Prenzlauer Allee an den Alexanderplatz. Mit der vollständigen Umsetzung
des neuen Straßenbahnkonzeptes wird die Strecke in der Alten und Neuen
Schönhauser Straße deshalb entbehrlich. Die Erschließung der einzigen
von ihr allein bedienten Straßenbahnhaltestelle U-Bahnhof
Weinmeisterstraße ist durch die U 8 hervorragend gewährleistet. Im
nördlichen Bereich des U-Bahnhofs Weinmeisterstraße verkehrt zudem die
Linie M 1, die über die Haltestelle S-Bahnhof Hackescher Markt (in
Richtung Süden) und U-Bahnhof Weinmeisterstraße/Gipsstraße (in
Fahrtrichtung Norden) auch weiterhin eine ausreichende barrierefreie
Anbindung garantiert (auf der M 1 werden alle Fahrten barrierefrei
angeboten). Die Bereiche um den U-Bahnhof RosaLuxemburg-Platz sind
ebenfalls hervorragend durch die U 2 und die M 8 angebunden. Kunden, die
aus dem Bereich Prenzlauer Allee künftig in den Bereich Hackescher Markt
fahren möchten, können am Alexanderplatz bequem sowohl in die S-Bahn als
auch in die Straßenbahnlinien M 4, M 5 und M 6 umsteigen. Vom Hackeschen
Markt ist die Neue Schönhauser Straße in wenigen Minuten fußläufig
erreichbar, so dass auch in diesem Fall kein Erschließungsdefizit
entsteht. Sowohl die Führung einer anderen Straßenbahnlinie durch die
Alte und Neue Schönhauser Straße als auch die reine Aufrechterhaltung
als Betriebsstrecke für Umleitungsfahrten ist aufgrund der nach
Eröffnung von Alex II zu erwartenden geringen Nachfrage nicht mehr
vertretbar bzw. würde die überwiegende Mehrzahl der Kunden, die zum
Alexanderplatz fahren möchten, negativ betreffen.“

Frage 2.5: Wenn mit nein geantwortet wurde, hält der Senat dann die
Vorhaltung der Straßenbahnstrecke durch die Alte und Neue Schönhauser
Straße als Betriebsstrecke für notwendig? Antwort zu 2.5: ,,Die
Gleisanlagen im Bereich Mitte erlauben jeweils
Verkehrsführungs-Alternativen im Störungsfall. Eine Aufrechterhaltung
der Strecke für Betriebsbelange ist demnach nicht erforderlich.“

Frage 2.6: Wenn nein, wie ist im Falle von Behinderungen (z.B.
Bauarbeiten, Großveranstaltungen, technische Störungen, Unfälle) im
Bereich des Alexanderplatzes die Aufrechterhaltung des
Straßenbahnbetriebes in die Stadtmitte gewährleistet? Antwort zu 2.6:
,,Alternative Linienführungsvarianten ergeben sich jeweils an den
Knotenpunkten Mollstraße/ Otto-Braun-Straße und
Mollstraße/Karl-Liebknecht-Straße, und in der Karl-Liebknecht-Straße ist
die Geradeausfahrt möglich. Ferner wird es in der Dircksenstraße eine
Gleisverbindung, die eine Umleitung von der Strecke ,,Alex I“ vom
Alexanderplatz in die Dircksenstraße und weiter in die
Karl-Liebknecht-Straße ermöglicht, geben.“

Frage 3: Aus wie viel Zügen pro Stunde welcher Linien setzt sich die
genannte Zahl von bis zu 36 Bahnen pro Stunde auf dem Abschnitt
Chausseestraße – Hauptbahnhof zusammen? Antwort zu 3.: In der Drucksache
16/10 197 sind keine Aussagen zur geplanten Belegung der
Straßenbahnneubaustrecke zum Hauptbahnhof gemacht worden. Die Planung
sieht zurzeit als Belegung maximal 42 Bahnen pro Stunde auf dem
Streckenabschnitt Chausseestraße – Hauptbahnhof vor. Diese setzen sich
aus 3 Bahnen der Linie 6 pro Stunde und Richtung, 6 Bahnen der Linie 8
pro Stunde und Richtung und 12 Bahnen der Linie 10 pro Stunde und
Richtung zusammen.

Frage 4: Wieso handelt es sich nach Auffassung des Senats beim
Linienverlauf der M6 von Alex über Hackeschen Markt zur
Schwartzkopffstraße/BND um einen Parallelverkehr, nicht aber beim
Linienverlauf von Alex über Hackeschen Markt zum Hauptbahnhof? Antwort
zu 4.: ,,Parallelverkehr“ ist eine im Hinblick auf die Relation (Quelle,
Zwischenhalte, Ziel), die Qualität (z.B. Sitzplätze) und die Quantität
(z.B. Zugfolgezeit) gleichwertige Alternative zu einem vorhandenen
Verkehrsangebot. Diese Definition wird nicht starr, sondern durchaus
flexibel gehandhabt. Je mehr Merkmale der Alternative als gleichwertig
empfunden werden, desto näher kommen die Verhältnisse einem
Parallelverkehr. Beim Linienverlauf Alexanderplatz bis
Schwartzkopffstraße stimmen ein großer Teil des Linienverlaufs
(einschließlich Halte) und die Ziele von M 6 und U 6 überein, beim
Linienverlauf vom Alexanderplatz bis Hauptbahnhof nur ein geringerer
Teil des Linienverlaufs (einschließlich Halte). Insofern kommt die
Führung der M 6 zur Schwartzkopffstraße einem Parallelverkehr näher als
die Führung der M 6 zum Hauptbahnhof.

Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es sinnvoll wäre
bei einer angekündigten Frequentierung mit 18 Bahnen pro Richtung, 6
Züge zur Schwartzkopffstraße verkehren zu lassen und damit eine direkte
Verbindung zwischen BND und Alex herzustellen? Antwort zu 5.: Die
Antwort zu 5. entspricht dem ersten Teil der Antwort zu 4. der Kleinen
Anfrage 16/10 197: Jede neue Direktverbindung trägt dazu bei, Fahrgäste
zu gewinnen. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Be-
trieb einer neuen Direktverbindung ist jedoch eine ausreichend große
Verkehrsnachfrage. Diese ist insbesondere in der
Chausseestraße/Friedrichstraße bei einem zusätzlichen Parallelverkehr
zur U 6 nicht zu erwarten. Daher beurteilt der Senat den Vorschlag, von
der angenommenen Gesamtzahl der Züge in Richtung Hauptbahnhof sechs Züge
zur Schwartzkopffstraße verkehren zu lassen, negativ. Frage 6: Ist der
Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 16/10197 zu entnehmen, dass
dem Senat unbekannt ist, dass die Straßenbahnhaltestelle
Schwartzkopffstraße (Richtung Riesaer Straße/ Ahrensfelde) derzeit außer
Betrieb ist? Frage 7: Wann soll diese Haltestelle nach der derzeitigen
Außerbetriebnahme wieder in Betrieb genommen werden? Antwort zu 6. und
7.: ,,Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für die neue ,,BND-Zentrale“
ist der Bereich der Endstelle Schwartzkopffstraße bis September 2007
nicht in Betrieb und wird darüber hinaus voraussichtlich bis zum Jahre
2010 nicht in Betrieb genommen werden können, weil der Baustellenbereich
,,BND-Zentrale“ sich auf den Gehwegbereich der Haltestelle erstreckt und
damit nicht nutzbar ist.“ Berlin, den 22. Juni 2007 In Vertretung
Stadtentwicklung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2007)

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