http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/
ka16-10522.pdf
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass Drogendealer inzwischen bevor-zugt auf ausgewählten U-Bahnlinien bzw. Bahnanlagen einen regen Drogenhandel betreiben, wenn ja, auf wel-chen U-Bahnlinien bzw. Bahnanlagen ist das verzeichnet worden?
Zu 1.: Brennpunkte des Drogenhandels ergeben sich dort, wo günstige Tatgelegenheitsstrukturen gegeben sind. Diese begünstigenden Strukturen finden sich, neben ande-ren Bereichen, nahezu im gesamten U-Bahnverkehr. Als regelmäßig mit Drogenhandel belastet – und somit im Zentrum polizeilicher Maßnahmen – stehen die folgenden U-Bahnlinien bzw. U-Bahnhöfe (Umsteigebahnhöfe sind nur einmal erwähnt):
U-Bahnlinie U 2 mit Bahnhöfen:
Theodor-Heuss-Platz und Neu-Westend
U-Bahnlinie U 3 mit den Bahnhöfen:
Nollendorfplatz, Wittenbergplatz, Augsburger Straße, Hohenzollernplatz und Heidelberger Platz
U-Bahnlinie U 4 mit dem Bahnhof:
Innsbrucker Platz
U-Bahnlinie U 5 mit den Bahnhöfen:
Frankfurter Tor, Lichtenberg und Friedrichsfelde
U-Bahnlinie U 6 mit dem Bahnhof:
Tempelhof
U-Bahnlinie U 7 mit den Bahnhöfen:
Bayerischer Platz, Blissestraße, Fehrbelliner Platz, Adenauer Platz, Wilmersdorfer Straße, Bismarckstra- ße, Mierendorffplatz, Jungfernheide, Jakob-Kaiser- Platz, Zitadelle, Altstadt Spandau und Rathaus Span- dau
U-Bahnlinie U 8 mit den Bahnhöfen:
Osloer Straße, Pankstraße, Gesundbrunnen, Voltastra- ße, Bernauer Straße, Rosenthaler Platz, Weinmeister straße, Alexanderplatz, Jannowitzbrücke, Heinrich- Heine-Straße, Moritzplatz, Kottbusser Tor, Schönlein- straße, Hermannplatz, Boddinstraße, Leinestraße und Hermannstraße
U-Bahnlinie U 9 mit den Bahnhöfen:
Nauener Platz, Leopoldplatz, Amrumer Straße, West- hafen, Birkenstraße, Turmstraße, Hansaplatz, Zoologi- scher Garten, Kurfürstendamm, Spichernstraße, Gün- zelstraße, Berliner Straße, Bundesplatz und Rathaus Steglitz
Eine statistische „Rangliste“ von Bahnhöfen bzw. Li-nien auf denen Drogenhandel stattfindet wird nicht er-stellt, da es sich bei Rauschgiftkriminalität um Kontroll-kriminalität handelt, und eine solche Liste von daher kei-ne Aussagekraft hätte.
Zur effektiven Bekämpfung der Betäubungsmittelkri-minalität – insbesondere auch im ÖPNV – werden repres-sive und präventive Erfahrungen kontinuierlich durch die Berliner Polizei evaluiert.
2. Was unternimmt die BVG, um diesen Drogenhan-del zu unterbinden?
Zu 2.: Auf der Grundlage des Hausrechts und der Be-förderungsbedingungen verweisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG jeden dagegen verstoßenden Fahrgast im Rahmen der Verhältnismäßigkeit aus Anla-gen der BVG. Wird in diesem Zusammenhang die Hilfe der Polizei notwendig, entfernen sich in der Regel die Personen nach dem Alarmieren und noch vor dem Ein-treffen der polizeilichen Einsatzkräfte.
Im regelmäßigen Austausch mit der Polizei werden Erkenntnisse der BVG übermittelt, um die Polizei in die Lage zu versetzen, mit Sondereinsätzen darauf zu reagie-ren.
3. Werden ggf. bauliche Veränderungen vorgenom-men, z.B. Beseitigung von Nischen, bessere Beleuchtung usw., um die Übersichtlichkeit zu verbessern?
Zu 3.: Im Rahmen von Reparatur- und Modernisie-rungsarbeiten werden alle Bahnhöfe von derartigen Pro-blemzonen befreit und die Beleuchtung wird bei Bedarf verbessert.
4. Werden auf den betroffenen U-Bahnlinien bzw. in den Bahnhofsanlagen, z.B. Plakate angebracht, die eine präventive Botschaft vermitteln?
Zu 4.: Nein.
5. Wird auf diesen besonders betroffenen U-Bahn-linien bzw. Bahnhofsanlagen verstärkt Sicherheitsperso-nal eingesetzt?
6. Gibt es für die genannten Bereiche besondere Per-sonaleinsatzpläne?
Zu 5. und 6.: Seit dem 26.05.2004 verfolgt die BVG einen langfristigen Einsatzplan, der die verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal auf besonders betroffenen U-Bahnlinien bzw. Bahnanlagen beinhaltet. In diesem Zu-sammenhang wurden spezielle Personaleinsatzpläne ent-wickelt, wobei die Schwerpunkte auf die U-Bahnlinien U 8 und U 9 gelegt wurden.
Diese Personaleinsatzpläne gelten an jedem Wochen-tag und decken auf den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Alexanderplatz die gesamte Betriebszeit ab. Auf an-deren besonders belasteten Bahnhöfen werden die festge-stellten Brennpunktzeiten des Drogenhandels abgedeckt. Seit Beginn der Maßnahmen wurden die Einsatzzeiten dem Bedarf entsprechend angepasst.
7. Gibt es tägliche Berichte von den betroffenen Be-reichen durch das dort eingesetzte Sicherheitspersonal?
Zu 7.: Es werden tägliche Streifenberichte bzw. Be-triebsmitteilungen über besondere Vorkommnisse vom eingesetzten Sicherheitspersonal gefertigt.
8. Sind seitens der BVG im Jahr 2006 Hausverbote ausgesprochen worden, wenn ja, wie vielen Personen und an welchen Bahnhöfen?
Zu 8.: Im Jahr 2006 wurden von der BVG 67 Betre-tungsverbote ausgesprochenen. Der folgenden Tabelle ist die Verteilung auf die einzelnen Bahnhöfe zu entnehmen.
Bahnhof
Anzahl
Betretungsverbote
Paracelsus-Bad
1
Residenzstraße
1
Franz-Neumann-Platz
1
Osloer Straße
4
Pankstraße
1
Gesundbrunnen
3
Voltastraße
2
Bernauer Straße
3
Rosenthaler Platz
5
Weinmeisterstraße
7
Alexanderplatz
7
Jannowitzbrücke
2
Heinrich-Heine-Straße
1
Moritzplatz
4
Kottbusser Tor
15
Hermannplatz
9
Leinestraße
1
9. Werden festgestellte Verstöße entsprechend geahn-det und zur Anzeige gebracht, wenn ja, wie viele waren es im Jahr 2006, wenn nein, warum nicht?
Zu 9.: Im Jahr 2006 wurden insgesamt 71 Strafanträge wegen Hausfriedensbruch gestellt und 6 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz er-stattet.
Berlin, den 17. April 2007
Dr. Körting
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2007)