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adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10410.pdf
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Weshalb ist der nordöstliche Zugang des U-Bahnhofs Bundesplatz (in Richtung Tübinger Straße/ Kino Studio) seit mehreren Monaten geschlossen?
Frage 2: Treffen Informationen zu, dass die BVG be-absichtigt, diesen Zugang dauerhaft zu schließen, obwohl dadurch für viele Fahrgäste (darunter auch den Bewoh-nern des Caritas-Seniorenwohnheimes) eine zeitraubende Querung der zwar ampelgeregelten, aber wegen starkem Abbiegeverkehr nicht ungefährlichen Kreuzung verbun-den ist?
Antwort zu 1. und 2.: Nach Ansicht der BVG haben die beiden Zugänge zum U-Bahnhof Bundesplatz zur Vorhalle nördlich der Kreuzung Bundesallee-Wexstraße/ Detmolder Straße nur einen relativ geringen Nutzungs-grad. Sie hat angesichts der notwendig werdenden Grund-instandsetzungsarbeiten den Antrag gestellt, zur Einspa-rung des Instandhaltungsaufwandes beide Zugänge zu schließen.
Vorausgegangen sind Untersuchungen der BVG über den Zustand der Anlagen und deren Nutzungsfrequenzen. Die Erreichbarkeit des U-Bahnhofes wäre dann weiterhin über die mit Lichtsignalen gesicherte Kreuzung über die Wexstraße/Detmolder Straße ohne zusätzliche Wege möglich. Der Knoten ist in Bezug auf Verkehrsunfälle mit Fußgängern gänzlich unauffällig.
Dem Antrag auf Schließung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in diesem Umfang nicht zustimmen können und nur die Schließung des östlichen Zugangs genehmigt.
Die BVG hat im Dezember 2006 mit den Arbeiten be-gonnen und den Ausgang Richtung Osten/Tübinger Stra-ße geschlossen.
Frage 3: Hat der Senat dieser dauerhaften Schließung zugestimmt? Wenn ja, wie wird das begründet?
Antwort zu 3.: Der Argumentation der BVG konnte sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gänzlich verschließen. Insbesondere die geringe Nutzer-frequenz des nordöstlichen Zuganges in Richtung Tübin-ger Straße, die damit verbundene Vandalismusgefahr, die erforderlichen Instandhaltungskosten und die weiterhin gesicherte Erschließung des nordöstlich des Bahnhofes gelegenen Siedlungsgebiets führten zu der Genehmigung, diesen Ausgang dauerhaft aufzugeben.
Der Wohnbereich östlich des Bundesplatzes (Tübinger Straße) ist weiterhin ohne Umweg gut erschlossen. Der vorhandene Zugang südlich der Wexstraße ist über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung leicht erreichbar. Fahrgäs-te, welche den zwischen S- und U-Bahnsteig pendelnden Aufzug benutzen wollen und aus diesem Wohnbereich kommen, müssen ohnehin die Wexstraße überqueren, um zum Aufzug zu gelangen.
Dem Antrag der BVG auf zusätzliche Schließung des nordwestlichen Zugangs wurde nicht stattgegeben, da dieser Zugang insbesondere von Schülern des westlich der Bundesallee liegenden Schulen sehr intensiv genutzt wird.
Das Offenhalten dieses Zuganges trägt zur Verkehrs-sicherheit des Schulweges bei und ist deshalb unverzicht-bar.
Frage 4: Sind weitere dauerhafte Schließungen von U-Bahnhofszugängen beabsichtigt, Wenn ja, wo und wa-rum (bitte mit Einzelbegründung auflisten)?
Antwort zu 4.: Die BVG teilte mit, dass sie aktuell keine weitere Schließung von Zugängen plant.
Frage 5: Wie wird der Senat im Rahmen der Vereinba-rungen zum zukünftigen BVG-Verkehrsvertrag Vorsorge dafür treffen, dass die BVG grundsätzlich die bestehende Infrastruktur nutzt und bewahrt?
Antwort zu 5.: Grundsätzlich besteht der Senat auf der uneingeschränkten Nutzung der bestehenden und durch öffentliche Gelder finanzierten Verkehrsinfrastruktur der BVG. Dies schließt nicht aus, im Einzelfall Veränderun-gen der vorhandenen Anlagen im Sinne einer Rationali-sierung ohne signifikante Qualitätseinbußen für die Be-völkerung zu überprüfen.
Berlin, den 12. März 2007
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2007)