http://www.welt.de/data/2007/02/09/
1205906.html
Ein Rechtsgutachten für die Bahn hält die Nutzung als Sonderflughafen für möglich.
Von Katrin Schoelkopf
Die Entscheidung für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof hängt allein vom politischen Willen ab. Juristische Hürden für den Bau des neuen Hauptstadtflughafens BBI in Schönefeld, wie sie die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund im Falle des Weiterbetriebs von Tempelhof sehen, gibt es nicht. Zu dieser Einschätzung kommt der Planungsrechtler Professor Michael Ronellenfitsch – allerdings mit einer Einschränkung.
Tempelhof kann nur als Sonderflughafen mit beschränktem Privatflugverkehr dauerhaft genutzt werden. Im Auftrag der Deutschen Bahn und des US-Amerikanischen Investors Fred Langhammer stellte …