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beitrag/10777566/62129/
Forderung zum Nachtflugverkehr
SCHÖNEFELD Der Rummel um den ersten Spatenstich für den Flughafen „Berlin-Brandenburg International“ in Schönefeld ist vorbei, die Diskussionen um das Milliardenprojekt gehen weiter. Ein Hauptstreitpunkt sind die Auflagen für den Nachtflugverkehr.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestimmte ein Nachtflugverbot zwischen null und fünf Uhr. In den so genannten „Randzeiten“ von zehn bis zwölf Uhr sowie von fünf bis sechs Uhr sind dagegen Flüge …