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22.08.2006/2727041.asp
Verfahrensrügen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Offizieller Spatenstich kann aber stattfinden
Von Klaus Kurpjuweit
Schönefeld – Der erste offizielle Spatenstich für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) am 5. September wird auch juristisch nicht mehr aufgehalten. Die Anwälte der Ausbaugegner verzichten auf entsprechende Eilanträge. Doch spätestens, wenn der letzte in Diepensee ausharrende Bewohner sein Haus verlassen soll, werde er versuchen, diesen Schritt zu verhindern, kündigte gestern Klägeranwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg an. Den Eilantrag bereite er bereits vor. Noch versucht die Flughafengesellschaft, sich mit …