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2006/04/08/wirtschaft/821842.html
Bahn gibt Kunden erstmals einklagbare Rechte auf Kurzstrecken – ein geschickter Schachzug, um schärfere Gesetze zu vermeiden
Berlin/Lübeck – Die Deutsche Bahn gewährt Fahrgästen erstmals auch im Nahverkehr finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen. Die DB AG startet das neue Modell zunächst nur in Schleswig-Holstein. Vorgesehen ist, daß Reisende bei Verspätungen von mehr als einer Stunde ein Viertel des Fahrkartenpreises erstattet bekommen. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrkartenwertes.
Die Regelung gilt ab 28. Mai und soll nach Bahn-Angaben „bundesweit eingeführt werden, sofern sich das Pilotprojekt als Erfolg erweist“. Mit der Nahverkehrscharta haben Fahrgäste einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, Geld zurück gibt es jedoch nicht – die Bahn gibt Gutscheine aus.
Fahrgast-Verbände reagierten zurückhaltend. „Das Modell in Schleswig-Holstein …