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Rechtsexperte: Verhältnisse können sich auch ändern
Tobias Miller
Die Auflagen für den künftigen Flughafen Schönefeld haben die Billig-Airlines in Rage versetzt. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei besonders mit den Nachtflugauflagen nicht möglich. Doch die Einschränkungen müssen nicht dauerhaft gelten. Davon geht zumindest der Verfassungs- und Verwaltungsexperte an der Freien Universität, Christian Pestalozza, aus. Wenn sich die Voraussetzungen ändern, könnten sich auch die Auflagen ändern, sagte er.
Das Gericht habe offenbar sehr bewusst formuliert, dass zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr morgens Flüge nur stattfinden dürfen, wenn sie sich aus „nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraums abwickeln“ lassen. Das interpretiert er als eine gewisse Flexibilität bei den Randzeiten. Es könnte ja sein, dass „der Flugverkehr so riesig wird, dass es ohne die Randzeiten nicht geht“. Das wären dann geänderte Voraussetzungen als zum Zeitpunkt …