http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/
adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13245.pdf
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Effekte hatte die Einführung von „Rundum-Grün“ in der Kochstraße hinsichtlich der Un-fallhäufigkeit und der Schwere der Personenschäden?
Antwort zu 1.: Zur Beurteilung wurde ein Zeitraum je-weils drei Jahre vor Einführung (01.06.1997 bis 31.05. 2000) und drei Jahre nach Einführung (01.06.2001 bis 31.05.2004) von „Rundum-Grün“ herangezogen. Im Er-gebnis sind die Unfälle mit Personenschäden zurückge-gangen, im Hinblick auf das Unfallgeschehen allgemein sind jedoch keine signifikanten Veränderungen festzustel-len. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:
Rundum-Grün für Fußgänger — Vorher 01.06.1997 bis 31.05.2000 — Nachher 01.06.2001 bis 31.05.2004 — Veränderung absolut
Unfälle mit leichtem Sachschaden — 46 — 50 — + 4
Unfälle mit schwerem Sachschaden — 1 — 1 — 0
Unfälle mit leichtem Personenschaden — 9 — 4 — – 5
Unfälle mit schwerem Personenschaden
(schwer verletzt und getötet) — 1 — 1 — 0
alle Unfälle — 57 — 56 — – 1
Verunglückte Personen — 13 — 5 — – 8
davon leicht verletzt — 11 — 4 — – 7
schwer verletzt — 2 — 1 — – 1
getötet — 0 — 0 — 0
Nichtmotorisierte Unfallbeteiligte — 7 — 8 — +1
davon Fußgänger — 5 — 2 — -3
Radfahrer — 2 — 6 — +4
Frage 2: Welche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss hat diese Regelung?
Antwort zu 2.: Dem Senat sind wesentliche negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss nicht bekannt.
Frage 3: Plant der Senat, diese Regelung auf andere Kreuzungen auszuweiten, und wenn ja, auf welche?
Antwort zu 3.: Derzeit nicht.
Berlin, den 09. März 2006
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2006)