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year/2005/id/268/name/
Sch%FClertickets+jetzt+auch+mit+Bild
Für Schüler wird ab 1. August Bus und Bahn fahren einfacher, jedenfalls für jene, die ein Schülerticket haben. Mit dem neuen Schuljahr werden nämlich die Kundenkarten für Schüler- und Geschwistertickets mit einem Lichtbild versehen. Damit muss nicht mehr bei jeder Fahrt der Schülerausweis I mitgenommen werden. Nur wer sich eine Kundenkarte am Fahrkartenschalter holt, muss den Schülerausweis vorzeigen. In jeder BVG-Verkaufsstelle können auf die (schon vorhandenen) Kundenkarten Lichtbilder aufgebracht werden. Neueinsteiger für das Schülerticket bitte daran denken, vor dem Kauf Lichtbild mitbringen!
Bis zum 31. Dezember 2005 können auch noch Kundenkarten ohne Passbild benutzt werden. Dann gilt aber: Bei jeder Fahrt im Nahverkehr den Schülerausweis mitnehmen. Neu ist auch ab August, dass Kundenkarten für Schülertickets und Geschwisterkarten künftig nur für maximal vier Jahre und längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (also bis zum Tag des 16. Geburtstages) ausgestellt werden. Bisher galt eine Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kunden, die bereits eine Kundenkarte mit einer Frist bis zum 18. Lebensjahres haben, müssen bis zum 31. Dezember 2005 die Befristung entsprechend den neuen Regelungen in den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen anpassen lassen.
Datum: 25.07.2005