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Ab 1. Januar 2004 gibt es das #Sozialticket (#Berlin-Karte S) für den #Tarifbereich Berlin AB nicht mehr. Es entfällt ersatzlos für die 80 000 arbeitsfähigen #Sozialhilfeempfänger, die bisher das Ticket kauften. Das in einer tiefen #Finanzkrise steckende Land Berlin kann sich die Zuschüsse in Höhe von jährlich 17,4 Mio €, die den Sozialhilfeempfängern den Kauf des Fahrscheins zum günstigen Preis von 20,40 € ermöglichten, nicht mehr leisten.
Es war das einzige ermäßigte Angebot im #VBB-Tarif, für das die S-Bahn Berlin bisher einen Ausgleich vom Senat erhielt.
Die S-Bahn Berlin GmbH und die #BVG suchen aber weiter nach Wegen, wie das Angebot – vielleicht auch zu veränderten Konditionen – für diese Gruppe von Fahrgästen weitergeführt werden kann. Dabei zeigt sich auch der Senat weiter gesprächsbereit, der ebenfalls an einer Lösung interessiert ist.
Die S-Bahn sieht noch Möglichkeiten für eine neue Lösung
Das für die Berliner #Arbeitslosenhilfeempfänger verkaufte Berlin-Ticket A bleibt vorläufig als Tarifangebot erhalten. Da aber voraussichtlich zum 1. Juli die Hartz-Reform in Kraft tritt, entfällt der #Berechtigtenkreis, weil es keine Arbeitslosenhilfeempfänger mehr gibt.
Joachim Bourwieg, Hauptgruppenleiter Tarife der Berliner S-Bahn, erklärt: „Da Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt werden, sehen wir die Lösung in einem gemeinsamen Ticket, dessen Preis höher liegt als der von Berlin-Karte S und Berlin- Ticket A, aber deutlich niedriger ausfällt als die Monatskarte …