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Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
Am Samstag, 1. November, ca. 16 Uhr, wurde am Bahnhof Bundesplatz eine männliche Person in den Führerstand eines S-Bahn-Zuges eingelassen. Die Triebfahrzeugführerin hielt den mit S-Bahn-Weste und DB-Jacke bekleideten Mann für einen Kollegen. Dieser übernahm in ihrem Beisein die Steuerung des Zuges. Warum dies geschah, müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben.
Eine Aufsicht auf dem Südring der Berliner S-Bahn schöpfte Verdacht und meldete ihre Einschätzung der Betriebsleitstelle. Führungskräfte des Unternehmens stellten den Mann daraufhin am S-Bf. Eichwalde. Da dieser weder eine Fahrtberechtigung noch einen Betriebsausweis vorweisen konnte, wurde der Mann dem Bundesgrenzschutz übergeben. Er war auch nie zuvor Mitarbeiter des Unternehmens.
Fahrgäste der S-Bahn waren zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, da die fahrtberechtigte Triebfahrzeugführerin während der gesamten Fahrzeit mit im Führerstand war. Daher kann weder von einer „Entführung“ noch einem „Kidnapping“ gesprochen werden. Alle S-Bahn-Züge sind durch eine Sicherung vor unbefugter Benutzung geschützt. Neben einem entsprechenden Schlüssel ist eine Chipkarte erforderlich, die der Legitimation bei Entgegennahme des Arbeitsauftrages dient.
Die Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH nimmt diesen Vorfall ernst und wird nach Vorlage des Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob bisherige Regelungen im Bereich des Fahrbetriebes verändert werden müssen.
Ingo Priegnitz
Pressesprecher